In einer nächtlichen Kontrolle am Hauptbahnhof Münster hat die Bundespolizei einen 39-jährigen Mann festgenommen, der von der Staatsanwaltschaft Berlin mit Haftbefehl gesucht wurde. Der Mann war wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von über zwei Jahren verurteilt worden, hatte sich aber der Haft entzogen.
Wichtige Erkenntnisse
- Ein 39-jähriger Bulgare wurde in Münster verhaftet.
- Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
- Ein Haftbefehl wurde erlassen, da er die Strafe nicht angetreten hatte.
- Der Mann wurde umgehend in die Justizvollzugsanstalt Münster eingeliefert.
Festnahme im Hauptbahnhof
Beamte der Bundespolizei führten in der Nacht zu Freitag, dem 31. Oktober, eine Routinekontrolle im Hauptbahnhof von Münster durch. Dabei stießen sie auf einen 39-jährigen Mann, dessen Identität schnell zu einer Fahndung führte. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte einen Haftbefehl gegen ihn erwirkt.
Verurteilung und Flucht
Der Mann war Ende 2023 vom Amtsgericht Tiergarten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Da er die ihm auferlegte Haftstrafe nicht antrat und stattdessen untergetaucht war, wurde der Haftbefehl ausgestellt. Die Bundespolizei konnte ihn nun stellen und seiner gerechten Strafe zuführen.
Umgehende Inhaftierung
Nach seiner Festnahme wurde der Gesuchte noch in derselben Nacht in die Justizvollzugsanstalt Münster gebracht. Dort wird er seine Haftstrafe antreten. Die Bundespolizei setzt damit ihre Bemühungen fort, flüchtige Straftäter zu identifizieren und festzunehmen.