Die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf hat am Wochenende und zu Beginn der Woche mehrere Haftbefehle vollstreckt. Bei Grenzkontrollen wurden Personen festgenommen, die noch Geldstrafen oder Verfahrenskosten schuldig waren. Einige konnten durch Zahlung der offenen Beträge eine Haftstrafe abwenden, andere wurden in Justizvollzugsanstalten überstellt.
Festnahmen an verschiedenen Grenzübergängen
Am frühen Montagmorgen wurde ein 43-jähriger polnischer Staatsbürger am Grenzübergang Hagenwerder (Görlitz) festgenommen. Er war der Staatsanwaltschaft Heilbronn insgesamt 2.082,06 Euro an Strafen und Verfahrenskosten wegen Trunkenheit im Verkehr schuldig geblieben. Da er die Summe nicht begleichen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Kurz darauf wurde ein 44-jähriger Pole auf der Autobahn gestoppt. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz vor. Er konnte die offene Geldstrafe von 330,00 Euro begleichen und somit eine Überstellung in den Justizvollzug vermeiden.
Bereits am Sonntag klickten in Bad Muskau und auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße die Handschellen.
Weitere Haftbefehle vollstreckt
In Bad Muskau wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin gegen einen 30-jährigen Ägypter vollstreckt. Er war wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden und hatte eine Geldstrafe von 900,00 Euro nicht bezahlt. Ein Bekannter zahlte die Summe später, sodass der Mann einreisen konnte.
Auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße wurde ein 45-jähriger Pole festgenommen, nach dem die Staatsanwaltschaft Dresden wegen Diebstahls fahndete. Er war nicht zu einer Hauptverhandlung erschienen, woraufhin Sitzungshaft angeordnet wurde. Der Haftbefehl wird nun voraussichtlich in Vollzug gesetzt.
Wichtige Erkenntnisse
- Mehrere Haftbefehle wurden an den Grenzen vollstreckt.
- Die Festgenommenen waren wegen verschiedener Delikte, darunter Trunkenheit im Verkehr, Verstöße gegen das Waffengesetz und Diebstahl, verurteilt worden.
- Die Zahlung offener Geldstrafen ermöglichte es einigen Personen, eine Haftstrafe zu umgehen.
- Personen, die die Beträge nicht begleichen konnten oder wegen Sitzungshaft gesucht wurden, wurden in Justizvollzugsanstalten überstellt.