Die Bundespolizeidirektion Berlin hat eine positive Bilanz zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Bahnhöfen in Berlin und Brandenburg gezogen. Das Verbot, das vom 1. Oktober bis 17. November 2025 galt, zielte darauf ab, die Sicherheit im Bahnverkehr zu erhöhen und Gewalttaten zu reduzieren. In den Kontrollmaßnahmen wurden zahlreiche verbotene Gegenstände sichergestellt und auch weitere Straftaten aufgedeckt.
Wichtige Erkenntnisse
- Das Mitführverbot für gefährliche Gegenstände, die zur Verursachung erheblicher Verletzungen eingesetzt werden können, wurde erfolgreich umgesetzt.
- Insgesamt wurden über 10.000 Personen kontrolliert und über 500 Gegenstände sichergestellt.
- Die Maßnahmen führten nicht nur zur Einhaltung des Verbots, sondern deckten auch Verstöße gegen das Waffengesetz und andere Delikte auf.
- Die Bundespolizei bewertet den Einsatz als erfolgreich im Hinblick auf die Erhöhung der Sicherheit.
Details zur Umsetzung und den Ergebnissen
Das Mitführverbot erstreckte sich über 15 Berliner Bahnhöfe sowie den Hauptbahnhof Potsdam und galt täglich von 14 Uhr bis 4 Uhr morgens. Über einen Zeitraum von sechseinhalb Wochen kontrollierten Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei 10.723 Personen. Dabei wurden 509 Personen beanstandet und insgesamt 561 Gegenstände sichergestellt.
Von den 509 Beanstandungen stellten 200 Fälle einen Verstoß gegen die Allgemeinverfügung dar. In weiteren 289 Fällen lagen Verstöße gegen das Waffengesetz oder die geltende Waffen- und Messerverbotszone im öffentlichen Nahverkehr vor.
Die sichergestellten Gegenstände umfassten eine breite Palette: 255 Messer, 159 Reizstoffe, 39 Hiebwaffen, 15 Waffen, 86 potenzielle Schlag- und Stichgegenstände sowie 7 Mal Pyrotechnik.
Aufdeckung weiterer Straftaten
Die Kontrollmaßnahmen deckten zudem eine erhebliche Anzahl weiterer Straftaten auf. Insgesamt wurden 774 weitere Delikte registriert. Darunter fielen insbesondere 194 Gewaltdelikte, 137 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz und 128 Betäubungsmitteldelikte. Darüber hinaus führten die Kontrollen zu 836 Fahndungstreffern, wobei in 62 Fällen offene Haftbefehle vollstreckt werden konnten.
Begründung und Einschätzung des Einsatzes
Gewalttaten im Bahnbereich stellen ein signifikantes Kriminalitätsphänomen dar. Die Bundespolizei verzeichnete in der Vergangenheit eine Zunahme der Gewaltintensität und damit verbunden schwerere Verletzungen der Opfer, oft durch den Einsatz von Waffen und gefährlichen Gegenständen wie Tierabwehrsprays oder Schlag- und Stichwerkzeugen. Aus Sicht der Bundespolizei hat der nun abgeschlossene Einsatz maßgeblich zur Erhöhung der Sicherheit im Berliner Bahnverkehr beigetragen.