Am Düsseldorfer Flughafen hat die Bundespolizei einen 38-jährigen Albaner festgenommen, der mit drei Haftbefehlen gesucht wurde. Der Mann wurde während der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Pristina identifiziert. Er konnte die geforderten Geldstrafen nicht begleichen und muss nun die Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Key Takeaways
- Ein 38-jähriger Albaner wurde am Flughafen Düsseldorf festgenommen.
- Gegen ihn lagen drei Haftbefehle vor.
- Die Haftbefehle bezogen sich auf Körperverletzung und Diebstahl.
- Der Mann konnte die Geldstrafen nicht bezahlen und trat die Ersatzfreiheitsstrafe an.
- Am selben Abend wurde eine Griechin wegen Untreue festgenommen, die die Strafe vor Ort beglich.
Festnahme nach Einreisekontrolle
Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf hat am gestrigen Donnerstagabend (06.11.2025) einen 38-jährigen Mann albanischer Herkunft festgenommen. Die Festnahme erfolgte im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges, der aus Pristina im Kosovo kam. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann gleich drei Haftbefehle vorlagen.
Umfangreiche Fahndung
Der erste Haftbefehl war im Juni dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Köln wegen Körperverletzung in zwei Fällen ausgestellt worden. In einem dieser Fälle war die Tat tateinheitlich mit Beleidigung und Bedrohung verbunden. Die beiden anderen Haftbefehle stammten von der Staatsanwaltschaft Kassel und wurden im Juni und Juli dieses Jahres wegen Diebstahls erlassen.
Haft und Ersatzfreiheitsstrafe
Der in Albanien lebende Mann war nicht in der Lage, die sich aus den Haftbefehlen ergebenden Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 3.450 Euro zu begleichen. Folglich konnte er die Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 130 Tagen nicht abwenden. Nach Eröffnung der Haftbefehle wurde er von der Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden überstellt.
Parallele Festnahme einer Griechin
Am selben Abend wurde durch die Bundespolizei auch eine 51-jährige Griechin festgestellt. Sie stellte sich den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, vor. Gegen die Frau lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vor, der im September dieses Jahres wegen Untreue ausgestellt worden war.
Geldstrafe vor Ort beglichen
Die in Griechenland lebende Frau konnte die sich daraus ergebende Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen abwenden, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro direkt vor Ort bei der Bundespolizei bezahlte. Anschließend konnte sie ihre Reise fortsetzen.