Ein 34-jähriger Mann wurde am frühen Freitagmorgen im Magdeburger Hauptbahnhof von der Bundespolizei festgenommen, nachdem ein offener Haftbefehl festgestellt wurde. Weil er eine auferlegte Geldstrafe nicht zahlen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Wichtige Erkenntnisse
- Bundespolizei entdeckt Haftbefehl bei Kontrolle im Hauptbahnhof
- Offener Strafbefehl wegen Beleidigung; Geldstrafe von 1000 Euro
- Mann kann Strafe nicht zahlen und wird ins Gefängnis gebracht
- Zehn Tage Ersatzfreiheitsstrafe sind anstelle der Zahlung zu verbüßen
Kontrolle im Hauptbahnhof führt zur Festnahme
Der Vorfall ereignete sich in den frühen Morgenstunden des 21. November 2025. Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte den Mann im Personentunnel des Magdeburger Hauptbahnhofs und stellte dabei fest, dass gegen ihn ein aktueller Haftbefehl vorlag. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass der 34-Jährige zuletzt im August des Vorjahres vom Amtsgericht Tiergarten wegen einer Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1000 Euro oder wahlweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden war.
Nicht gezahlte Geldstrafe hat Konsequenzen
Trotz der bereits im letzten Jahr ausgesprochenen Strafe hatte der Mann das Bußgeld bisher nicht beglichen und auch den Strafantritt nicht wahrgenommen. Infolgedessen wurde ein Haftbefehl gegen ihn ausgestellt, der nun bei der Kontrolle zur Festnahme führte. Die Polizei führte den Mann daraufhin zur Dienststelle am Hauptbahnhof, wo ihm der Haftbefehl eröffnet wurde.
Zehn Tage im Gefängnis
Da er die geforderte Geldstrafe von 1000 Euro auch nach der Festnahme nicht zahlen konnte, übergaben die Beamten den 34-Jährigen an eine Justizvollzugsanstalt. Dort muss er nun eine zehntägige Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Die zuständigen Behörden wurden anschließend von der Polizei über die Vollstreckung des Haftbefehls informiert.
Was bedeutet Ersatzfreiheitsstrafe?
Eine Ersatzfreiheitsstrafe kommt zum Tragen, wenn Verurteilte eine Geldstrafe nicht bezahlen und die offene Summe auch nicht von anderen übernommen wird. In diesem Fall wird pro nicht gezahltem Tagessatz eine festgelegte Anzahl an Tagen in Haft verbüßt. Der aktuelle Fall zeigt, dass unbezahlte Geldstrafen ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen und im Gefängnis enden können, wenn Betroffene ihrer Verpflichtung nicht nachkommen.