Am Dienstag, dem 18. November 2025, hat die Bundespolizei im Intercity-Express auf der Strecke von Berlin nach Stendal einen 22-jährigen Mann festgenommen. Der Mann wurde zunächst wegen des Fahrens ohne gültigen Fahrschein auffällig. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg mit einem Haftbefehl nach ihm suchte.
Wichtige Erkenntnisse
- Ein 22-jähriger Mann wurde im ICE von Berlin nach Stendal ohne Fahrschein angetroffen.
- Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Würzburg vor.
- Der Haftbefehl resultierte aus einer Geldstrafe von 150 Euro oder ersatzweise zehn Tagen Haft, die nicht beglichen oder angetreten wurde.
- Der Mann konnte die geforderte Summe nicht aufbringen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
- Zusätzlich ermittelt die Bundespolizei wegen Erschleichens von Leistungen.
Festnahme im Zug
Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg erhielt am Dienstagnachmittag eine Information über einen Reisenden, der im Intercity-Express auf der Strecke von Berlin nach Stendal ohne gültigen Fahrschein unterwegs war. Nach der Ankunft des Zuges am Hauptbahnhof Stendal kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei den 22-jährigen Mann. Bei der Identitätsfeststellung wurde durch eine Abfrage im polizeilichen Fahndungssystem bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg nach ihm suchte.
Hintergrund des Haftbefehls
Der Haftbefehl wurde aufgrund eines Strafbefehls des Amtsgerichts Würzburg aus Oktober 2024 erlassen. Damals war der Mann zu einer Geldstrafe von 150 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen verurteilt worden. Da er weder die Geldstrafe bezahlte noch den Strafantritt antrat, erwirkte die Staatsanwaltschaft Würzburg im November 2025 den Haftbefehl. Die Bundespolizisten eröffneten dem Mann den Haftbefehl, nahmen ihn fest und brachten ihn zur Dienststelle.
Haftantritt und weitere Ermittlungen
Da der Festgenommene den haftabwendenden Betrag nicht aufbringen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt überführt. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Würzburg wurde über die Vollstreckung des Haftbefehls informiert. Darüber hinaus hat die Bundespolizei ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen gegen den Mann eingeleitet.