Am 1. Dezember 2025 in Stendal informierte ein Reisender das Bundespolizeirevier Stendal kurz nach Mitternacht telefonisch über eine vergessene Tasche. Diese hatte er während seiner Fahrt im Regionalexpress von Berlin nach Stendal zurückgelassen und benötigte Unterstützung bei der Sicherung des Gepäckstücks, da sich der Zug bereits in Richtung Stendal bewegte.
Eine Polizeistreife machte sich daraufhin auf den Weg zum Hauptbahnhof Stendal, um den einfahrenden Zug zu empfangen. Die Beamten durchsuchten den angegebenen Zugabschnitt und konnten die beschriebene Tasche im hinteren Wagen ausfindig machen. Da die Tasche unverschlossen war, war ihr Inhalt sofort sichtbar. Bei der Überprüfung entdeckten die Bundespolizisten einen ausziehbaren Schlagstock, der daraufhin sichergestellt und für die weiteren Ermittlungen dokumentiert wurde.
Identitätsprüfung des Eigentümers
Am frühen Vormittag suchte der mutmaßliche Eigentümer der Tasche das Revier in Stendal auf, um seine verlorenen Gegenstände abzuholen. Nach einer sorgfältigen Identitätsfeststellung und Prüfung der Besitzverhältnisse stellte sich heraus, dass der 49-Jährige tatsächlich der rechtmäßige Besitzer war. Ihm wurden schließlich seine persönlichen Dinge zurückgegeben.
Die Mitführung des verbotenen Gegenstands hat jedoch rechtliche Konsequenzen, sodass er sich nun einem Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß dem Waffengesetz gegenüber sieht.
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