In einem Zoo in Pennsylvania kam es zu einem Vorfall, bei dem ein Kleinkind verletzt wurde, während seine Eltern abgelenkt waren. Der Vorfall ereignete sich am Karsamstag im „Zoo America“ in Hershey, als der eineinhalbjährige Junge versuchte, in das Gehege der Wölfe zu klettern.
Die Eltern des Kindes, die auf einer Parkbank saßen und mit ihren Handys beschäftigt waren, bemerkten nicht, dass ihr Sohn sich von ihnen entfernte. Laut den Ermittlungen drang das unbeaufsichtigte Kind durch eine kleine Öffnung im Holzzaun in einen abgesperrten Bereich vor und erreichte das Metallzaun-Gehege der Wölfe. „Ein Wolf griff instinktiv nach der Hand des Kindes“, erklärte Ermittler Dennis Eckenrode.
Glücklicherweise reagierten mehrere Zoobesucher schnell und zogen das Kind zurück in den sicheren Bereich. Die Eltern, ein 43-jähriger Mann und eine 61-jährige Frau, sehen sich nun wegen Gefährdung des Kindeswohls anklagen. Die Polizei stellte fest, dass die Eltern sich etwa 7,5 bis 9 Meter entfernt hatten und auf ihre Handys schauten, als sie die Aufregung im Wolfsgehege bemerkten.
„Die Beweislage ist klar“, sagte Eckenrode. „Sie schienen nicht auf ihr Kind zu achten, als der Vorfall geschah.“ Der erste Gerichtstermin ist für diesen Monat angesetzt.
Verletzungen des Kindes
Der Zoo erklärte, dass der Junge unter einem Außenzaun hindurch geklettert sei, der als Barriere dienen sollte. Ein zweiter Maschendrahtzaun konnte vom Kleinkind nicht überwunden werden, sodass die Verletzungen als „geringfügig und oberflächlich“ beschrieben wurden. Der Zoo betonte, dass der Wolf das Kind nicht aggressiv angegriffen habe, sondern lediglich neugierig war.
„Ein Wolf näherte sich und berührte die Hand des Kindes. Dies war keine gewaltsame Handlung, sondern ein erkundendes Verhalten, das dem natürlichen Verhalten von Wölfen entspricht“, erklärte der Zoo, der drei Grauwölfe beherbergt.
Rechtliche Konsequenzen für die Eltern
Bezirksstaatsanwältin Fran Chardo äußerte sich zur Entscheidung, Anklage zu erheben: „Wir haben viele Faktoren berücksichtigt, darunter das Alter des Kindes und die Umstände des Vorfalls. Es war wichtig, die potenziellen Gefahren zu bewerten.“ Die Eltern müssen sich nun vor Gericht verantworten.
Dieser Vorfall wirft Fragen zur Aufsichtspflicht von Eltern auf, insbesondere in öffentlichen Einrichtungen wie Zoos, wo die Sicherheit von Kindern und Tieren gleichermaßen gewährleistet werden muss.
Die Situation verdeutlicht die Notwendigkeit, dass Eltern ihre Kinder im Auge behalten, insbesondere in Umgebungen, in denen potenzielle Gefahren lauern können.