Am Freitag, den 17. Oktober 2025, wurde ein 47-jähriger Mann am Hauptbahnhof Halle (Saale) festgenommen, nachdem er ohne gültiges Ticket in einem Intercityexpress von Berlin nach Halle gereist war. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Erfurt vorlag.
Wichtige Erkenntnisse
- Ein Reisender wurde wegen fehlenden Tickets von der Bundespolizei kontrolliert.
- Gegen den Mann bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Erfurt.
- Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt.
- Der Verurteilte war seiner Pflicht zum Strafantritt bisher nicht nachgekommen.
Festnahme am Hauptbahnhof
Die Bundespolizei wurde am Freitagnachmittag von einer Zugbegleiterin eines Intercityexpresses auf der Fahrt von Berlin nach Halle (Saale) um Unterstützung gebeten. Der Grund war ein Reisender, der bei der Fahrausweiskontrolle kein gültiges Ticket vorzeigen konnte. Eine Streife der Bundespolizei begab sich umgehend zum Bahnsteig und traf dort sowohl die Bahnmitarbeiterin als auch den Verdächtigen an.
Haftbefehl und Verurteilung
Nachdem die Beamten die Identität des 47-Jährigen zweifelsfrei festgestellt hatten, ergab eine Überprüfung im polizeilichen Informationssystem, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Erfurt vorlag. Das Amtsgericht Arnstadt, Zweigstelle Ilmenau, hatte den Mann im August 2025 wegen eines Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Da der Verurteilte seiner Pflicht zum Strafantritt bislang nicht nachgekommen war, erließ die Staatsanwaltschaft Anfang Oktober 2025 den Haftbefehl.
Weiteres Vorgehen
Die Bundespolizisten eröffneten dem deutschen Staatsbürger den Haftbefehl, nahmen ihn fest und brachten ihn zur Dienststelle am Hauptbahnhof. Nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt überführt. Darüber hinaus leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen ein und informierten die ausschreibende Behörde über die Festnahme.