Ein 37-jähriger Mann wurde vom Berliner Landgericht zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er hatte ein Modegeschäft und Fahrzeuge seines vermeintlichen Rivalen attackiert, unter anderem mit einer Kugelbombe. Der Hintergrund der Taten war die Annahme des Mannes, der Geschäftsinhaber habe ein Verhältnis mit seiner Ehefrau.
Key Takeaways
- Ein 37-Jähriger wurde wegen mehrerer Angriffe auf ein Modegeschäft und Fahrzeuge zu Haft verurteilt.
- Die Taten umfassten Sachbeschädigung, Brandstiftung und das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion.
- Motiv war die Annahme eines Verhältnisses zwischen seiner Frau und dem Geschäftsinhaber.
- Es gab keine Verletzten, was das Gericht als glücklichen Zufall bezeichnete.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Angriffe im Detail
Der Angeklagte, ein dreifacher Vater, gestand die Taten, die sich über mehrere Monate im Jahr 2024 und Anfang 2025 erstreckten. Im November 2024 begann er laut Anklage mit Bedrohungen und der Zerstörung von drei Schaufensterscheiben zweier Geschäfte in Neukölln mittels einer Spitzhacke. Darauf folgten weitere Bedrohungen.
Im Dezember und Januar zündete der Mann zwei Fahrzeuge des Geschäftsmannes an, was zu einem Schaden von insgesamt 144.000 Euro führte. Der Höhepunkt der Eskalation war die Zündung einer etwa ein Kilogramm schweren Kugelbombe vor einem der Ladengeschäfte im Februar. Diese Explosion verursachte einen Sachschaden von rund 30.000 Euro und beschädigte auch Fensterscheiben eines Wohnhauses auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Gerichtsurteil und Hintergrund
Das Berliner Landgericht verurteilte den 37-Jährigen wegen Bedrohung, Sachbeschädigung, Brandstiftung, versuchter schwerer Brandstiftung und des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. Das Gericht stellte fest, dass die nächtlichen Angriffe zwar nicht lange geplant waren, aber mit "steigender Intensität" ausgeführt wurden. Es wurde betont, dass es allein dem Zufall zu verdanken sei, dass niemand verletzt wurde.
Der Angeklagte befindet sich seit seiner Festnahme im März in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass der Verurteilte die Möglichkeit hat, Berufung einzulegen.