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Prozess in Chemnitz: Afghane soll Frau mit Beil getötet haben | Regional

Im Prozess gegen Allahmir R. wird ihm vorgeworfen, seine Frau Masouma mit einem Fleischerbeil getötet zu haben. Die Anklage sieht Totschlag vor, eine Mordverurteilung könnte jedoch ebenfalls möglich sein.

Prozess in Chemnitz: Afghane soll Frau mit Beil getötet haben | Regional
Bildquelle: Tingey Injury Law Firm auf Unsplash

Chemnitz (Sachsen) – Am 24. September 2025 wurde Allahmir R. (39) von der Polizei in Unterwäsche festgenommen. Zu diesem Zeitpunkt war unklar, wie es zu dem Blutbad in der Wohnung seiner Familie gekommen war. Fest stand lediglich, dass seine Frau Masouma (39) schwerste Verletzungen erlitten hatte, an denen sie kurze Zeit später verstarb.

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Mit dem Beginn des Prozesses am Chemnitzer Landgericht wird nun deutlich, womit der Afghane seinen vier Kindern an diesem verhängnisvollen Tag die Mutter genommen haben soll: „Er schlug mit einem 927,68 Gramm schweren Fleischerbeil zu“, erklärte Staatsanwalt Carsten Schönfeld. Die Frau sei aufgrund massiver stumpfer Gewalteinwirkung am Kopf gestorben. Zunächst wird wegen Totschlags verhandelt, jedoch stellte der Vorsitzende Richter Janko Ehrlich klar, dass auch eine Verurteilung wegen Mordes aus niederen Beweggründen möglich sei.

Im Gerichtssaal verbarg Allahmir R. sein Gesicht, während seine Anwältin Diana Lorenz an seiner Seite saß. Während der Staatsanwalt die schockierenden Vorwürfe verlas, übersetzte ein Dolmetscher für den Angeklagten. Bei der Erwähnung des Fleischerbeils nickte der Bauhelfer. Die getötete Mutter von vier Kindern soll stark unter dem chronisch eifersüchtigen Verhalten ihres Mannes gelitten haben. Nachbarn berichteten von häufigen Streitereien und Lärm. Masouma R. war sogar zeitweise in ein Frauenhaus geflüchtet.

Der brutale Angriff ereignete sich im Keller der Wohnung, wie das Gericht feststellte. Bereits im Jahr 2023 hatte es einen Vorfall gegeben, der vor Gericht landete: Damals soll Allahmir R. seine Frau in den Keller gelockt, sie gewürgt und mit einem Messer bedroht haben. Der Angeklagte hatte die PIN-Nummer von Masoumas Handy verlangt, um nach „verdächtigen“ Bildern zu suchen. In diesem Verfahren kam es jedoch zu keiner Verurteilung, da die Ehefrau von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte.

Im aktuellen Totschlagsverfahren schweigt Allahmir R. Es sind drei weitere Verhandlungstage angesetzt. Die vier Kinder des Paares, von denen drei noch minderjährig sind, treten als Nebenkläger auf. Ein ähnlicher Fall von Gewalt zeigt, wie tragisch solche Konflikte enden können.

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Bildquelle: Bildquelle: Tingey Injury Law Firm auf Unsplash

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