29.12.2025 – 10:00
Bundespolizeidirektion Berlin
Die Bundespolizeidirektion Berlin hat bekanntgegeben, dass zum Jahreswechsel ein temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an ausgewählten Bahnhöfen erlassen wurde.
Hintergrund und Umfang des Verbots
Die Anzahl der registrierten Gewaltdelikte auf Bahnanlagen zeigt seit Jahren einen besorgniserregenden Trend, der sich auf einem konstant hohen Niveau bewegt. Angesichts der steigenden Gewaltintensität hat die Bundespolizei nun reagiert und eine Ordnungsverfügung zu dem Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände, wie beispielsweise Pfeffersprays oder Schlaggegenständen, erlassen.
Dieses Verbot tritt am 31. Dezember 2025 um 14 Uhr in Kraft und gilt bis zum 2. Februar 2026 um 4 Uhr in der Zeit von 14 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages. Betroffen sind die Berliner Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Jungfernheide, Wedding, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln, Hermannstraße, Südkreuz und Hauptbahnhof Potsdam. Die U-Bahnhöfe sind von dieser Verfügung ausgenommen.
Zielsetzung der Maßnahme
Das Verbot zielt darauf ab, die Häufigkeit von Gewaltstraftaten zu reduzieren und sowohl Reisende als auch Polizeibeamte zu schützen. Die Bundespolizei hält dieses Vorgehen für notwendig, da es immer wieder zu Vorfällen kommt, bei denen gefährliche Gegenstände in Gewaltdelikten eingesetzt werden. Die Einhaltung dieser Regelung wird durch Kräfte der Bundespolizei überwacht. Bei Verstößen können gefährliche Gegenstände sichergestellt und zudem Zwangsgelder verhängt werden.
Weitere Informationen sowie die Allgemeinverfügung können über die offizielle Webseite www.bundespolizei.de/agv-berlin abgerufen werden.
Kontaktinformationen
Rückfragen sind an die Bundespolizeidirektion Berlin, Pressestelle, Schnellerstraße 139 A/140, 12439 Berlin, zu richten.
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