03.12.2025 – 10:59
Hauptzollamt Singen
Ermittlungen gegen Reinigungsfirma
Im Landkreis Waldshut wurde eine 39-jährige serbische Staatsangehörige aufgrund von Schwarzarbeit zu einer Geldstrafe von 33.350 Euro verurteilt, da sie Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut hatte. Diese Verurteilung ergab sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin. Der Sozialversicherungsschaden, den die Angeklagte verursachte, beläuft sich auf mehr als 200.000 Euro.
Folgen der untergetauchten Angeklagten
Intensive Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Berlin führten dazu, dass die Beschuldigte in über 200 Fällen direkt für den Sozialversicherungsschaden verantwortlich war oder als Gehilfin an dem Betrug beteiligt war. Nach der Urteilsverkündung tauchte die Frau unter. Das Amtsgericht Tiergarten erließ daraufhin einen Vollstreckungshaftbefehl, der eine Ersatzfreiheitsstrafe von 355 Tagen anordnete, falls die Geldstrafe nicht beglichen wird.
Festnahme durch den Zoll
Die weiteren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten Ende Oktober zur Festnahme der verurteilten Geschäftsführerin, die sich im Süden von Baden-Württemberg versteckt hielt. Dank der effektiven Zusammenarbeit der Hauptzollämter und der engagierten Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Singen wurde die Frau in ihrer Unterkunft im Landkreis Waldshut unter einem neuen Namen angetroffen. Auf ihrer Reise in den Süden hatte die Serbin mehrmals ihren Namen und Aufenthaltsort gewechselt.
Zusammenarbeit der Hauptzollämter
Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen, erklärte: „Als Bundesbehörde arbeiten die einzelnen Hauptzollämter des Zolls länderübergreifend eng zusammen.“ Die Frau konnte die verhängte Geldstrafe nicht bezahlen und wurde daraufhin von den Beamten festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt überstellt.
Es ist zudem anzumerken, dass die Sozialversicherungen voraussichtlich die vorenthaltenen Beiträge zurückfordern werden.
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Telefon: 07731/ 8205 – 5251
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