„Eine fahrkartenlose Zugreise kann weitreichende Konsequenzen haben“, erklärte ein Sprecher der Bundespolizei. Am Samstag, den 29. November 2025, ereignete sich ein Vorfall, der diese Aussage untermauert: Ein 41-jähriger Reisender befand sich auf einer Fahrt mit dem ICE von Berlin nach Stendal, vermochte jedoch keinen gültigen Fahrschein vorzuweisen.
Aufgrund des Verdachts einer Betrugsstraftat kontaktierte das Zugpersonal die Bundespolizei. Nach der Ankunft des Zuges am Hauptbahnhof Stendal erfolgte um 08:50 Uhr eine Kontrolle des deutschen Staatsbürgers durch eine entsandte Streife der Bundespolizei.
Fahndung der Staatsanwaltschaft Erfurt
Im Rahmen der anschließenden Personenüberprüfung mittels des polizeilichen Informationssystems stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Fahndungsersuchen der Staatsanwaltschaft Erfurt vorlag. Das Amtsgericht Erfurt hatte ihn im Mai 2024 wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe von 900 Euro oder alternativ zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 19 Tagen verurteilt.
Obwohl der Verurteilte einen Teil des Betrags entrichtet hatte, blieben die vollständige Zahlung sowie der Antritt der Strafe aus. Infolgedessen erließ die Staatsanwaltschaft Erfurt Anfang November 2025 einen Haftbefehl gegen die Person.
Verhaftung und Inhaftierung in Stendal
Die Beamten der Bundespolizei konfrontierten den deutschen Staatsbürger mit dem Haftbefehl und nahmen ihn fest. Anschließend wurde der Mann zur Dienststelle am Hauptbahnhof Stendal verbracht. Da der Gesuchte den haftabwendenden Betrag von 420 Euro erneut nicht aufbringen konnte, überführten die Einsatzkräfte ihn nach Abschluss der administrativen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt. Dort wird er die verbleibende Ersatzfreiheitsstrafe von vierzehn Tagen verbüßen.
Die ausschreibende Behörde wurde über die Vollstreckung des Haftbefehls unterrichtet. Darüber hinaus wurde gegen den Mann eine weitere Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen erstattet, was den Vorfall um die fehlende Fahrkarte betrifft.
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