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Tod beim Zahnarzt: Patient stirbt nach Behandlung in Praxis | Regional

Ein tragischer Vorfall in Augsburg beschäftigt das Amtsgericht: Ein Zahnarzt muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten, nachdem ein Patient nach einer Überdosierung eines Beruhigungsmittels starb. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

Tod beim Zahnarzt: Patient stirbt nach Behandlung in Praxis | Regional
Bildquelle: Atikah Akhtar auf Unsplash

Augsburg (Bayern) – Ein tragischer Vorfall in einer Zahnarztpraxis beschäftigt derzeit das Amtsgericht Augsburg. Ein 44-jähriger Zahnarzt sieht sich wegen fahrlässiger Tötung konfrontiert, nachdem ein Patient in seiner Obhut kollabierte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner vor, eine übermäßige Dosis eines Beruhigungsmittels verabreicht zu haben, was zu verheerenden Folgen führte.

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Atemstillstand nach der Behandlung

Am 12. Juni 2023 suchte der 67-jährige Patient Rolf H. die Zahnarztpraxis auf, um sich einer Zahnbehandlung zu unterziehen. Laut Staatsanwaltschaft wurde der Mann mit dem Beruhigungsmittel Midazolam sediert, das ihn in einen Dämmerschlaf versetzte. Nach dem Entfernen der Zähne kam es zu einem kritischen Vorfall. „Die Ermittler gehen davon aus, dass eine Überdosierung des Beruhigungsmittels zum Atemstillstand führte, was anschließend zu einem Herz-Kreislauf-Stillstand führte“, erklärte der Staatsanwalt.

Nach Angaben der Anklage war der Verlauf der Ereignisse „vorhersehbar und vermeidbar“. Der Patient erhielt sofortige medizinische Hilfe durch einen Notarzt und wurde in die Universitätsklinik Augsburg gebracht, wo er jedoch am folgenden Tag verstarb.

Emotionale Aussagen des Angeklagten

Vor Gericht äußerte sich der angeklagte Zahnarzt betroffen: „Selbstvorwürfe begleiten mich täglich. Ich sehe die Bilder ständig vor mir und bin in psychologischer Behandlung.“ Besonders bewegend war seine Schilderung, dass am Tag des Todes seines Patienten seine Tochter zur Welt kam.

Vorwurf der fahrlässigen Tötung

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Zahnarzt vor, keinen Anästhesisten hinzugezogen zu haben und die Risiken der Sedierung nicht ausreichend berücksichtigt zu haben. Der Angeklagte hingegen betonte, dass er für solche Eingriffe qualifiziert sei und bereits zwei Kurse zur Anwendung von Beruhigungsmitteln absolviert habe, was ihm die Erlaubnis gebe, entsprechende Medikamente zu verabreichen. Nach dem Tod des Patienten wurde ein Strafbefehl gegen den Zahnarzt erlassen, gegen den er Einspruch einlegte. Die öffentliche Verhandlung wird fortgesetzt. Neun Jahre Haft nach tödlichem Streit um eine Zigarette

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Bildquelle: Bildquelle: Atikah Akhtar auf Unsplash

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