23.12.2025 – 14:33
Hauptzollamt Berlin
Berlin (ots)
Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel naht auch die Zeit, in der vielerorts Feuerwerk erworben wird. Allerdings ist Vorsicht geboten: Einige Produkte, die in angrenzenden Ländern oder online erhältlich sind, erfüllen nicht die deutschen Sicherheitsstandards. Das Zünden solcher Feuerwerkskörper kann unvorhersehbare und gravierende Folgen haben. Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen, dauerhaften Schäden an Gliedmaßen, Augenverletzungen sowie sogar zu Todesfällen kommen.
Gefährliche Pyrotechnik im Visier
Jährlich stellen Zollbeamtinnen und -beamte deutschlandweit bei Kontrollen und in Paketsendungen teils extrem riskante Pyrotechnik sicher. Im Jahr 2024 wurden über sieben Tonnen solcher Produkte sichergestellt. Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, beim Kauf genau zu prüfen und sich im Vorfeld zu informieren.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Das Mitbringen von nicht konformem Feuerwerk, das kein CE-Kennzeichen trägt, nach Deutschland ist gemäß dem Sprengstoffgesetz verboten. Es besteht die Möglichkeit, dass Feuerwerk aus dem Ausland die erforderlichen Kriterien nicht erfüllt.
Diese Art von Pyrotechnik wird bei Zollkontrollen konsequent beschlagnahmt. Der Versuch, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, stellt eine Straftat dar. „Feiern Sie die Silvesternacht 2025/26 in Berlin verantwortungsbewusst und verzichten Sie auf illegale Pyrotechnik, um die Sicherheit aller zu gewährleisten“, erklärte Michael Unglaube, Pressesprecher des Hauptzollamtes Berlin.
Weitere Informationen
Für detaillierte Informationen zu den Bestimmungen und der genauen Kategorisierung von Feuerwerk können Interessierte die Internetseiten der BAM sowie zoll.de besuchen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Berlin
Michael Unglaube
Telefon: 030/ 69009 – 6767
E-Mail: michael.unglaube@zoll.bund.de
www.zoll.de
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