Bei einer Routinekontrolle auf der Autobahn A9 hat der Zoll am Grenzübergang Selb Mitte Oktober einen Drogenschmuggler festgenommen. Der Mann versuchte, über 600 Gramm Marihuana aus Deutschland nach Bulgarien zu schmuggeln. Die Drogen waren geschickt im Armaturenbrett seines Fahrzeugs versteckt.
Key Takeaways
- Zollbeamte stellten über 600 Gramm Marihuana sicher.
- Ein 28-jähriger bulgarischer Staatsbürger wurde festgenommen.
- Die Drogen waren hinter dem Handschuhfach versteckt.
- Der Vorfall ereignete sich auf der A9 bei Berg (Landkreis Hof).
Drogenfund bei Fahrzeugkontrolle
Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Selb des Hauptzollamts Regensburg stoppten auf der A9 bei Berg im Landkreis Hof ein Fahrzeug, das von Berlin nach Bulgarien unterwegs war. An Bord befanden sich ein 28-jähriger Mann, seine Ehefrau und die gemeinsamen Kinder.
Auf Nachfrage gab der Fahrer an, keine verbotenen oder anmeldepflichtigen Waren mitzuführen. Bei der eingehenden Kontrolle des Pkw stellten die Beamten jedoch Unregelmäßigkeiten im Bereich des Armaturenbretts fest. Mithilfe technischer Hilfsmittel wurde zunächst ein Päckchen Marihuana entdeckt. Bei weiterführenden Untersuchungen und dem Ausbau des Handschuhfachs kamen insgesamt vier mit Klebeband umwickelte Päckchen zum Vorschein, die in einem Hohlraum hinter dem Handschuhfach verborgen waren.
Festnahme und Strafverfahren
Insgesamt wurden mehr als 600 Gramm Marihuana sichergestellt. Der Fahrer gab an, die Drogenpäckchen in Berlin selbst eingebaut zu haben und behauptete, seine Ehefrau habe davon nichts gewusst. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz in Verbindung mit Bannbruch eingeleitet. Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt München im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hof. Dem 28-Jährigen droht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Hintergrund: Cannabisgesetz und grenzüberschreitender Verkehr
Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 1. April 2024 wurde der Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland teilweise legalisiert. Diese Regelungen gelten jedoch ausschließlich innerhalb Deutschlands. Der grenzüberschreitende Verkehr mit Cannabis – also die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr – bleibt weiterhin verboten und stellt eine Straftat dar. Der Zoll überwacht diese Verbote im grenzüberschreitenden Verkehr.