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Zoll entdeckt 350.000 Euro Bargeld im Gepäck eines Reisenden im Fernbus

Zöllner des Hauptzollamts Berlin haben bei einer Kontrolle eines Fernreisebusses 350.000 Euro Bargeld sichergestellt. Der ukrainische Reisende hatte die Barmittel nicht angemeldet, was ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich zieht.

Zoll entdeckt 350.000 Euro Bargeld im Gepäck eines Reisenden im Fernbus
KI generiert

Bei einer Kontrolle eines Fernreisebusses haben Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Berliner Zolls in der vergangenen Woche eine erhebliche Menge Bargeld sichergestellt. Ein ukrainischer Staatsbürger, der sich im Bus befand, gab an, keine Barmittel bei sich zu führen.

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Kontrolle am 7. Juli

Die Kontrolle fand am Abend des 07. Juli statt, als die Beamten verdachtsunabhängige Überprüfungen von Fernreisebussen durchführten. Unter den kontrollierten Fahrzeugen war ein grenzüberschreitender estnischer Reisebus, der von Stuttgart über Berlin nach Warschau unterwegs war. Während der stichprobenartigen Kontrollen wurde der besagte Passagier überprüft.

Entdeckung des Bargelds

Bei der anschließenden Durchsuchung seines Reisegepäcks entdeckten die Zöllner sieben eingeschweißte Päckchen, die mit Folie umwickelt waren. In diesen befanden sich insgesamt 350.000 Euro in bar. Aufgrund dieser Entdeckung wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Zollverwaltungsgesetz gegen den Passagier eingeleitet.

Clearingverfahren eingeleitet

Das gesamte Bargeld wurde als Beweismittel sichergestellt. Da keine Informationen zur Herkunft oder zum Verwendungszweck des Geldes vorlagen, wurde ein Clearingverfahren eingeleitet. Der Fall wurde an die gemeinsame Finanzermittlungsgruppe des Zollfahndungsamtes Berlin-Brandenburg übergeben, um zu klären, ob die Barmittel möglicherweise aus Straftaten stammen.

Regelungen zu Barmitteln

Reisende, die nach oder von Deutschland ein- oder ausreisen, sind verpflichtet, Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr beim Grenzübertritt ungefragt anzumelden. Bei Reisen innerhalb der EU müssen derartige Summen auf Nachfrage des Zolls mündlich angegeben werden. Verstöße können mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden, das mit einer Geldbuße von bis zu eine Million Euro bestraft werden kann. Zu den Barmitteln zählen Bargeld, Schecks, Aktien und Sparbücher.

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Quellen: presseportal

Bildquelle: KI generiert

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