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Zoll entdeckt explosive Ladung: 340 Kilogramm Pyrotechnik sichergestellt

09.12.2025 – 09:27 Hauptzollamt Dresden Zoll entdeckt explosive Ladung 340 Kilogramm Pyrotechnik auf dem Weg durch Deutschland Dresden (ots) Am Abend des 4. Dezember 2025…

Zoll entdeckt explosive Ladung: 340 Kilogramm Pyrotechnik sichergestellt

09.12.2025 – 09:27

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Hauptzollamt Dresden

Zoll entdeckt explosive Ladung

340 Kilogramm Pyrotechnik auf dem Weg durch Deutschland

Dresden (ots)

Am Abend des 4. Dezember 2025 führte der Zoll am Rastplatz „Am Heidenholz“ an der Autobahn 17 eine Kontrolle durch. Ein aus Tschechien kommender LKW mit niederländischem Kennzeichen wurde überprüft.

Auf die Nachfrage der Beamten gaben der niederländische Fahrer und sein Sohn an, vorher Lebensmittel zwischen Berlin und Prag transportiert zu haben. Bei der spezifischen Frage, ob sie Pyrotechnik in Tschechien gekauft hatten, verneinten beide dies. Während der anschließenden Überprüfung des Laderaums stießen die Zöllner zunächst auf leere Styroporkisten und zwei Paletten mit Lebensmitteln. Bei einer genaueren Inspektion entdeckten sie jedoch eine weitere Palette, die mit schwarzer Folie umwickelt war. Nach dem Öffnen kamen eine große Feuerwerksbatterie der Kategorie F3 sowie ein Karton mit sechs Kugelbomben und 20 Kartons mit Blitzknallkörpern zum Vorschein. Die Gesamtmenge betrug 340 Kilogramm Pyrotechnik, davon 120 Kilogramm Nettoexplosivmasse.

Strafverfahren eingeleitet

Der Zoll stellte die Feuerwerkskörper sicher und leitete ein Strafverfahren gegen den 51-jährigen Fahrer und seinen 24-jährigen Sohn ein, aufgrund von Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz.

Die Ermittlungen werden vom Zollfahndungsamt Dresden fortgeführt.

Relevante Vorschriften

In Deutschland müssen alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper konformitätsbewertet und mit dem entsprechenden CE-Kennzeichen versehen sein. Fehlt dieses Kennzeichen oder ist es gefälscht, ist die Einfuhr der Produkte verboten und strafbar. Für die Einfuhr von Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 wird zudem eine spezielle sprengstoffrechtliche Erlaubnis benötigt.

Die Einfuhr von nicht konformitätsbewerteten und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenen Feuerwerkskörpern verstößt gegen die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes. In solchen Fällen wird in der Regel ein Strafverfahren eingeleitet, und die eingeführten Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt. Reisefreimengen sind hierbei ausgeschlossen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dresden
Florian Thürmer
Telefon: 0351/4644-1047
E-Mail: presse.hza-dresden@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Dresden, übermittelt durch news aktuell

Bildquelle: Shutterstock

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