20. Mai 2026 – 11:33
Karlsruhe (ots)
Die Bundesanwaltschaft hat am heutigen Tag, dem 20. Mai 2026, auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, die am 13. Mai 2026 erlassen wurden, in München zwei deutsche Staatsbürger festnehmen lassen. Die Beschuldigten, Xuejun C. und Hua S., wurden durch Beamte des Bayerischen Landeskriminalamts in Gewahrsam genommen. Zudem finden derzeit Durchsuchungen ihrer Wohn- und Arbeitsräume in München statt.
Zusätzlich werden Maßnahmen gegen insgesamt zehn Personen ergriffen, die als Zeugen in Betracht kommen. Diese Ermittlungen erstrecken sich über mehrere Bundesländer, darunter:
- Baden-Württemberg (Landkreis Konstanz und Stuttgart)
- Bayern (Landkreis Erding, München und Landkreis München)
- Berlin
- Brandenburg (Landkreis Dahme-Spreewald)
- Niedersachsen (Landkreise Harburg, Lüneburg und Peine)
- Nordrhein-Westfalen (Aachen und Rheine)
Die beiden Beschuldigten stehen im dringenden Verdacht, für einen ausländischen Geheimdienst tätig zu sein, was gemäß § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar ist.
In den Haftbefehlen wird ihnen im Wesentlichen folgender Vorwurf gemacht: Die Eheleute Xuejun C. und Hua S. sollen für einen chinesischen Geheimdienst arbeiten. Um an wissenschaftliche Informationen über militärisch einsetzbare Hochtechnologie zu gelangen, haben sie Kontakte zu verschiedenen Wissenschaftlern an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufgebaut. Dazu zählen insbesondere Lehrstuhlinhaber in den Bereichen Luft- und Raumfahrttechnik, Informatik sowie Künstliche Intelligenz. Die Beschuldigten gaben sich teilweise als Dolmetscher oder Mitarbeiter eines Automobilherstellers aus. Einige Wissenschaftler wurden unter dem Vorwand, Vorträge vor einem zivilen Publikum in China zu halten, nach China gelockt. Tatsächlich fanden diese Vorträge jedoch vor Vertretern staatlicher Rüstungsunternehmen statt.
Die Beschuldigten werden heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der die Haftbefehle eröffnen und über die Anordnung der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Das Verfahren erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz, während das Bayerische Landeskriminalamt mit den polizeilichen Ermittlungen betraut ist.
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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Oberstaatsanwältin beim BGH
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