Am Montagnachmittag (3. November) hat die Bundespolizei am Bahnhof Freilassing zwei türkische Staatsbürger festgenommen, die mit mehreren Fahndungsausschreibungen gesucht wurden. Die Männer waren in einem grenzüberschreitenden Zug unterwegs und ihre Festnahme erfolgte im Rahmen routinemäßiger Grenzkontrollen.
Key Takeaways
- Ein 37-jähriger Mann wurde wegen schwerer räuberischer Erpressung und Drogenhandels gesucht.
- Er muss noch über 580 Tage Haft verbüßen und hatte ein Einreiseverbot.
- Ein 51-jähriger Mann wurde wegen Betrugs und unerlaubter Einreise gesucht.
- Er wurde direkt in die Türkei zurückgeschickt.
Umfangreiche Fahndung gegen 37-Jährigen
Die Reise eines 37-jährigen türkischen Mannes endete bereits am Bahnhof Freilassing. Er war im Jahr 2014 aus Deutschland abgeschoben und mit einem siebenjährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt worden. Bei seiner erneuten Einreise stellten die Beamten fest, dass gegen ihn gleich fünf Fahndungsausschreibungen vorlagen.
Die Staatsanwaltschaft Berlin suchte ihn per Haftbefehl wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung sowie bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Von einer ursprünglich verhängten Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten muss der 37-Jährige noch 588 Tage verbüßen.
Zusätzlich hatte die Staatsanwaltschaft Potsdam ihn wegen illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln mittels Strafvollstreckungshaftbefehl gesucht. Die geforderten Geldstrafen konnte er vor Ort nicht begleichen. Wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln musste er zudem noch eine Restfreiheitsstrafe von 31 Tagen verbüßen, ursprünglich waren hierfür sechs Monate Haft verhängt worden.
Der 37-Jährige wurde am folgenden Tag in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Einreiseverbot für 51-Jährigen missachtet
Für einen weiteren türkischen Reisenden, einen 51-jährigen Mann, endete die Fahrt im selben Zug ebenfalls in Freilassing. Gegen ihn lag eine Ausschreibung der Landesoberbehörde für Einwanderung (LEA) Berlin zur Festnahme aufgrund eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbotes vor.
Der Mann war erst im September desselben Jahres aus Deutschland unter anderem wegen Betruges und anderer Delikte ausgewiesen worden. Zugleich war gegen ihn ein einjähriges Einreiseverbot verhängt worden. Wegen seiner versuchten Rückkehr nach Deutschland ermittelt die Bundespolizei nun wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise entgegen einer Wiedereinreisesperre.
Die Bundespolizei leitete die erforderlichen Maßnahmen ein. Der 51-Jährige wurde am Dienstag mit einem Linienflug direkt in die Türkei zurückgewiesen.