Prinz Harry und Herzogin Meghan sind nach Großbritannien zurückgekehrt, doch ihre Stellung im britischen Königshaus bleibt unverändert. König Charles III. stellte in einem offiziellen Schreiben klar, dass die beiden nicht zu den „working royals“ gehören.
Rückkehr und offizielle Klarstellung
Die Rückkehr von Prinz Harry und seiner Frau Meghan nach Großbritannien sorgte für Aufsehen, auch im Buckingham-Palast. In einem Schreiben, das auf Wunsch von König Charles III. verfasst wurde, wurde betont, dass die beiden weiterhin nicht zu den aktiven Mitgliedern der königlichen Familie zählen, die öffentliche Aufgaben übernehmen und aus der Staatskasse finanziert werden.
Details zur Stellung der Sussexes
Das Schreiben hebt hervor, dass die Entscheidung von Harry und Meghan, sich von ihren royalen Pflichten zurückzuziehen, respektiert wird. Ihre finanzielle Unabhängigkeit und der Schutz ihrer Privatsphäre bleiben gewahrt. Die Anrede „Königliche Hoheiten“ wird weiterhin nicht verwendet, und ihr Engagement in wohltätigen Angelegenheiten bleibt eine persönliche Angelegenheit.
Hintergrund der Rückkehr
Harry und Meghan waren Ende August mit ihren Kindern, Prinz Archie und Prinzessin Lilibet, nach Großbritannien zurückgekehrt. Berichten zufolge haben sie sich in der malerischen Region der Cotswolds niedergelassen. Seit ihrer Abkehr von den royalen Pflichten im Jahr 2020 und ihrem Umzug nach Kalifornien hat sich das Verhältnis zu anderen Mitgliedern der königlichen Familie als angespannt erwiesen.
Bewertung der familiären Beziehungen
Die Beziehung zwischen Harry und seinem Bruder, Prinz William, gilt als besonders belastet. Während König Charles eine Annäherung signalisiert, scheinen die Spannungen zwischen den Brüdern weiterhin zu bestehen. Berichten zufolge war William über die Rückkehr seines Bruders alles andere als erfreut.
„Kurz gesagt, ihre Stellung ist mit der von Privatpersonen vergleichbar, die wirtschaftliche und wohltätige Interessen verfolgen“, heißt es in dem Schreiben.
Quellen: n-tv
Bildquelle: The White House via Wikimedia Commons (Public domain)
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