Das Oberlandesgericht Rostock hat am 22. Juli 2026 ein Urteil verkündet, das für Kreuzfahrtpassagiere von großer Bedeutung sein könnte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte rechtliche Schritte gegen mehrere Bestimmungen in den Reisebedingungen von AIDA Cruises eingeleitet und dabei größtenteils gewonnen. Eine Revision des Urteils wurde nicht genehmigt.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen drei wesentliche Punkte: die Verantwortung für Mehrkosten während einer Quarantäne, das Recht des Kapitäns, Passagiere ohne Entschädigung von Bord zu weisen, sowie die Regelungen zur teilweisen Stornierung einer Kabine.
Eine der kritisierten Bestimmungen verpflichtet Passagiere zur Zahlung zusätzlicher Kosten, die im Falle einer Quarantäne entstehen, die nicht vom Unternehmen zu verantworten ist. Hierbei wurden insbesondere die zusätzlichen Verpflegungskosten an Bord hervorgehoben. Das Gericht stellte fest, dass diese Regelung zu weit gefasst und nicht transparent genug sei, da sie auch Unterkunftskosten oder Änderungen bei Rückreisen beinhalten könnte. Dies widerspricht den gesetzlichen Vorgaben für Pauschalreisen.
Das Gericht unterschied zudem zwischen einer individuellen Quarantäne aufgrund einer Erkrankung eines Reisenden und einer allgemeinen Quarantäne, die mehrere Passagiere betrifft. Diese Differenzierung fehlte in der ursprünglichen Klausel.
Ein weiterer zentraler Punkt war eine Klausel, die dem Kapitän das Recht einräumte, einen Passagier ohne Entschädigung von Bord zu schicken. AIDA hatte im Verfahren bereits eingestanden, dass diese Regelung nicht mehr zur Anwendung kommt, dennoch wurde sie im Urteil erwähnt.
Der dritte Streitpunkt betraf die Regelungen zur teilweisen Stornierung einer Kabine. In den Reisebedingungen war vorgesehen, dass im Falle der Stornierung eines Reisenden aus einer Kabine 80 Prozent des anteiligen Reisepreises, mindestens jedoch 50 Euro, erhoben werden können. Das Gericht erklärte diese Regelung nicht grundsätzlich für unzulässig, wies jedoch auf problematische Aspekte hin, da sie in Verbindung mit einer weiteren Klausel stand, die AIDA erlaubte, verbleibende Gäste in eine kleinere Kabine umzubuchen. Dies gebe der Reederei die Möglichkeit, die ursprünglich gebuchte Kabine erneut zu verkaufen, während gleichzeitig 80 Prozent des Preises gefordert werden könnten, was die Verbraucher unangemessen benachteiligen könnte.
Die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands wurde am 29. August 2025 eingereicht und trägt das Aktenzeichen 2 UKl 2/25. Das Urteil könnte weitere Impulse für den Verbraucherschutz im Bereich Kreuzfahrten geben und verdeutlicht, dass auch hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht beliebig Kosten und Risiken auf die Reisenden abwälzen können.
Quellen: rosenheim24, Süddeutsche Zeitung
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