50 Millionen Nutzer in Deutschland betroffen
Der US-amerikanische Technologiekonzern Meta, der für Plattformen wie WhatsApp, Instagram und Facebook bekannt ist, sieht sich schweren Vorwürfen ausgesetzt. Es wird behauptet, dass das Unternehmen Daten seiner Nutzer auch auf externen Internetseiten sammelt. Schätzungen zufolge sind rund 50 Millionen Nutzer in Deutschland betroffen.
Vorwurf der Datenverfolgung über externe Seiten
Die Vorwürfe gegen Meta sind gravierend. Der Konzern soll über verschiedene Business- und Tracking-Tools das Surfverhalten der Nutzer auf bis zu 5,8 Millionen aktiven Webseiten verfolgen. Eine Sammelklage, initiiert vom österreichischen Verbraucherschutzverein (VSV), zielt darauf ab, diese Praktiken zu beenden.
Datensammlung und Nutzerreaktionen
Jeder Internetnutzer kennt das Phänomen: Nach der Suche nach einem Produkt auf verschiedenen Onlineportalen wird man auf Social-Media-Plattformen mit gezielter Werbung für genau diese Produkte konfrontiert. Viele Nutzer haben sich an diese Form der Werbung gewöhnt, während andere sich dagegen wehren, da sie nie ausdrücklich ihre Zustimmung für diese Datennutzung gegeben haben. Der Stuttgarter Social-Media-Experte Julian Bossert äußerte, dass ihm aufgefallen sei, dass seine Daten für Zwecke verwendet werden, über die er nicht informiert wurde und mit denen er nicht einverstanden sei. Aus diesem Grund hat er sich der Sammelklage angeschlossen, an der bereits 400.000 deutsche Internetnutzer teilnehmen.
Hintergrund der Klage
Der österreichische Verbraucherschutzverein hat den Prozessfinanzierer Padronus hinzugezogen, der die Kosten des Verfahrens übernimmt. Geschäftsführer Richard Eibl erklärte, dass die Vorwürfe gegen Meta detailliert geprüft wurden. Eibl demonstrierte, wie die Datensammlung funktioniert: Nach einer Produktsuche auf einer Drogerie-Website wird die Information über das Surfverhalten in Echtzeit an Meta übermittelt, was zu gezielter Werbung auf Social-Media-Plattformen führt.
Rechtslage und bisherige Urteile
Die Klage wird derzeit vor dem Oberlandesgericht in Hamburg verhandelt (AZ 11 VKl 1/25). Der Berliner Verbraucherschutzanwalt Max Baumeister arbeitet mit dem VSV zusammen und hat in der Vergangenheit bereits erfolgreich gegen Meta geklagt. Mehrere Oberlandesgerichte haben die Rechtsauffassung von Baumeister bestätigt, wobei die Schadensersatzzahlungen variieren. So entschied das OLG Brandenburg zuletzt über eine Zahlung von 500 Euro (AZ 11 U 17/26), während in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil einem Kläger 5.000 Euro zugesprochen wurden (AZ 322 O 367/23).
Datenschutz und EU-Vorgaben
Die rechtlichen Grundlagen für diese Entscheidungen basieren unter anderem auf der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, die besagt, dass die Verarbeitung von Daten nur rechtmäßig ist, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung gegeben hat. Laut Baumeister habe kaum ein Nutzer dieser Einwilligung zugestimmt, dennoch setze Meta seine Praktiken fort.
Strafen und deren Auswirkungen
Obwohl die EU bereits Strafen gegen Meta verhängt hat, darunter die höchste im Jahr 2023 in Höhe von 1,2 Milliarden Euro wegen ähnlicher Verstöße, kritisiert Baumeister, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen, um das Geschäftsmodell von Meta ernsthaft zu gefährden. Meta selbst erklärt, dass die Geschäftspartner entscheiden, wie sie die Business-Tools nutzen, und betont, dass man sich an geltende Gesetze halte.
Kritik an der Durchsetzung von Strafen
Der europäische Sitz von Meta befindet sich in Dublin, wodurch die irischen Behörden für die Vollstreckung von Bußgeldern zuständig sind. Trotz mehrerer Urteile mit Geldstrafen wurden bislang nur wenige vollstreckt. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass etwa die Hälfte des Körperschaftsteueraufkommens in Irland von drei US-Tech-Konzernen, darunter Meta, stammt.
Ausblick auf das Verfahren
Die Sammelklage gegen Meta wird weiterhin vor dem Oberlandesgericht in Hamburg verhandelt. Die Kläger hoffen auf eine baldige rechtliche Einschränkung der Praktiken des Konzerns. Baumeister und der VSV gehen jedoch davon aus, dass die endgültige Entscheidung erst durch den Bundesgerichtshof (BGH) getroffen wird, mit einem Urteil wird frühestens im Jahr 2026 oder 2027 gerechnet. Nutzer, die ein Instagram- oder Facebook-Konto besitzen, können sich auch während des laufenden Verfahrens der Sammelklage anschließen.
Quellen: tagesschau
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Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.