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Erklärte Bundestag: Reform des Wehrdienstes tritt in Kraft

„Der Wehrdienst in Deutschland wird neu geregelt“, erläuterte der Bundestag. Am Freitagvormittag genehmigte eine Mehrheit der Abgeordneten die Pläne der Bundesregierung. In einer namentlichen Abstimmung…

Erklärte Bundestag: Reform des Wehrdienstes tritt in Kraft

„Der Wehrdienst in Deutschland wird neu geregelt“, erläuterte der Bundestag. Am Freitagvormittag genehmigte eine Mehrheit der Abgeordneten die Pläne der Bundesregierung. In einer namentlichen Abstimmung stimmten 323 Abgeordnete für das Gesetz der schwarz-roten Koalition, während 272 dagegen votierten. Eine Enthaltung wurde verzeichnet.

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Ab dem kommenden Jahr sind alle 18-jährigen Männer verpflichtet, einen Fragebogen auszufüllen und zur Musterung zu erscheinen. Der Wehrdienst bleibt jedoch zunächst freiwillig.

Ziele der Reform

Das Ziel dieser Reform ist es, die Bundeswehr innerhalb der nächsten zehn Jahre um mehr als 80.000 Soldaten zu erweitern. Diese Maßnahme wird unter anderem mit einer neuen Bedrohungslage durch Russland begründet.

Kritik an den Plänen

Widerspruch gab es insbesondere von Jugend- und Schulorganisationen. Parallel zur Abstimmung im Bundestag protestierten Schüler in Berlin und Brandenburg unter dem Motto „Schulstreik gegen die Wehrpflicht“. Der Berliner Landesschülersprecher Orcun Ilter äußerte, dass der Gesetzentwurf „über die Köpfe der Jugendlichen hinweg“ beschlossen wurde. Viele Bedenken wurden hinsichtlich einer möglichen Einführung der Wehrpflicht geäußert, falls nicht genügend Freiwillige für die Bundeswehr gewonnen werden können.

Kompromisse und weitere Schritte

Um das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten zu lassen, steht nun noch die Zustimmung des Bundesrates aus. Dieser wird am 19. Dezember zu seiner letzten Sitzung des Jahres zusammenkommen. Ein Kompromiss zwischen Union und SPD sieht vor, dass eine sogenannte Bedarfswehrpflicht etabliert wird. Diese würde potenziell Lücken zwischen dem Bedarf der Streitkräfte und der verfügbaren Soldatinnen und Soldaten schließen, wofür jedoch ein erneuter Beschluss des Bundestags erforderlich wäre.

Bildquelle: Bildquelle: Mateusz Baranowski auf Unsplash

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