In der Sitzung des Senats am 16. Juni 2026 wurde ein Gesetzentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts beschlossen. Dieser Schritt wurde von der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, sowie der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, initiiert. Der Entwurf sieht vor, diesen in den Bundesrat einzubringen.
In Berlin ist ein signifikanter Anstieg von Straftaten zu verzeichnen, bei denen Schusswaffen eingesetzt werden. Im Jahr 2025 stieg die Zahl der registrierten Straftaten mit Schusswaffen im Vergleich zum Vorjahr um 68 Prozent auf insgesamt 1.119 Fälle. Die Sicherheitsbehörden berichten zudem von einer zunehmenden Verbreitung illegaler Schusswaffen.
Insbesondere halbautomatische Pistolen spielen eine wesentliche Rolle in diesem Kontext. Der neue Gesetzentwurf beabsichtigt, den illegalen Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen, die Patronenmunition verschießen, künftig als Verbrechen zu klassifizieren. Bisher wurde dies als Vergehen eingestuft. Mit dieser Maßnahme soll der besonderen Gefährlichkeit dieser Waffen Rechnung getragen werden.
Darüber hinaus sollen die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden erweitert werden. So wird es künftig möglich sein, bereits beim Verdacht auf unerlaubten Besitz einer halbautomatischen Pistole eine Telekommunikationsüberwachung anzuordnen. Dies soll dazu beitragen, Waffenverstecke zu identifizieren und Täterstrukturen effektiver zu bekämpfen.
Quellen: berlin.de, NDR
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