Die Bundesregierung hat den Vorschlag zur Einführung einer Frühstartrente vorgestellt, die Kinder ab dem sechsten Lebensjahr in die private Altersvorsorge einführen soll. Am Mittwoch wird das Bundeskabinett über den Gesetzentwurf abstimmen, der bereits Ende des vergangenen Jahres in groben Zügen beschlossen wurde.
Gesetzesentwurf und Ziele
Mit der Frühstartrente soll ein Altersvorsorge-Depot für Kinder eingerichtet werden, in das der Staat bis zum 18. Geburtstag monatlich zehn Euro einzahlt. Diese Maßnahme ist ein Teil der Bemühungen der Koalition, die private Altersvorsorge attraktiver zu gestalten und das bestehende Rentensystem zu stärken.
Finanzielle Unterstützung und Einzahlungen
- Eltern oder Großeltern können die staatlichen Einzahlungen durch freiwillige Beiträge von bis zu 6840 Euro pro Jahr ergänzen.
- Das Depot kann bei einem Anbieter der Wahl eröffnet werden.
Regelungen und Vorgaben
Das Finanzministerium hat für die Verträge eine Kostenobergrenze von 1 Prozent festgelegt. Bis zum 18. Lebensjahr des Kindes dürfen keine Abschluss- oder Vertriebskosten anfallen. Die staatliche Förderung wird automatisch über den Anbieter des Vorsorgedepots beantragt.
Beginn und Anwendungsbereich
Die Frühstartrente soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 für den Geburtsjahrgang 2020 starten. Ab 2027 wird jährlich der Jahrgang der dann sechsjährigen Kinder hinzukommen. Auch für frühere Geburtsjahrgänge unter 18 Jahren können Verträge ohne staatliche Förderung abgeschlossen werden.
Folgen für nicht handelnde Eltern
Falls Eltern kein Vorsorgedepot für ihr Kind einrichten, fließen die staatlichen Zahlungen in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet wird. Bis spätestens zum 25. Lebensjahr können die Betroffenen das angesparte Vermögen in einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen.
Steuerliche Aspekte
Die Erträge während der Ansparphase sind steuerfrei, und die staatlichen Einzahlungen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Für zusätzliche Einzahlungen der Eltern sind jedoch keine Steuervorteile vorgesehen. Das geförderte Kapital kann grundsätzlich erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt werden.
Kombination mit bestehenden Altersvorsorge-Modellen
Die Rentenkommission hat vorgeschlagen, die Frühstartrente mit der geplanten gesetzlichen Kapitalrente zu kombinieren, um Synergien zu schaffen und Doppelstrukturen zu vermeiden.
Wirtschaftliche Perspektiven
Die staatlichen Einzahlungen bis zum 18. Lebensjahr summieren sich auf 1440 Euro. Schätzungen zufolge könnte dieses Geld bei einer durchschnittlichen Verzinsung bis zum Renteneintritt auf etwa 25.000 Euro anwachsen, wenn es in einen Altersvorsorgevertrag übertragen wird.
- Zahl der kindergrundsicherungsberechtigten in Deutschland sinkt weiter
- Senat verabschiedet Gesetzesänderungen zur Dienstrechtsreform II
„`
Quellen: n-tv
Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.