Am 10. Februar 2026 hat der Senat von Berlin den Entwurf für das Zweite Gesetz zur Änderung der Berliner Justizvollzugsgesetze verabschiedet. Diese Reform, die von Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg initiiert wurde, zielt darauf ab, die Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten zu verbessern, die verfassungsrechtlichen Anforderungen zur Vergütung von Gefangenen umzusetzen und die elektronische Fußfessel für Lockerungsmaßnahmen einzuführen.
Einführung der elektronischen Fußfessel
Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Gefangene, die sich im Lockerungsvollzug befinden. Diese Maßnahme hat primär den Zweck, den Opferschutz zu gewährleisten und die Sicherheit der Allgemeinheit zu erhöhen. Gleichzeitig eröffnet sie einen kontrollierten Rahmen für Erprobungsmaßnahmen, die für die erfolgreiche Reintegration in ein straffreies Leben nach der Entlassung von großer Bedeutung sind.
Erweiterte Maßnahmen gegen Drogen und Extremismus
Um die Sicherheit innerhalb der Justizvollzugsanstalten zu steigern, erweitert das Gesetz die Befugnisse im Kampf gegen Drogen. Dies betrifft insbesondere neue Schmuggelmethoden, wie beispielsweise präparierte Briefe. Darüber hinaus werden die Sanktionen bei der Verweigerung von Drogenscreenings oder Manipulationen von Proben verschärft. Diese Maßnahmen werden durch einen Ausbau der Gewalt- und Extremismusprävention sowie durch gezielte Deradikalisierungsprogramme unterstützt.
Umsetzung von Gerichtsurteilen zur Gefangenenarbeit
Mit der Neuregelung der Gefangenenarbeit setzt Berlin die Vorgaben um, die sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergeben. Dies betrifft insbesondere die Anpassung der Vergütung für die Arbeit von Gefangenen. 250.000 Akten über Entschädigungsleistungen an Landesarchiv übergeben.
Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg äußerte sich zu dem Gesetzentwurf: „Mit diesem Gesetzentwurf entwickeln wir den Berliner Justizvollzug konsequent weiter. Wir reagieren auf verfassungsrechtliche Vorgaben und begegnen aktuellen Sicherheitsherausforderungen. Unser Ziel ist ein moderner Vollzug, der die Resozialisierung verantwortungsvoll absichert, den Opferschutz stärkt und unseren Mitarbeitenden rechtliche Handlungssicherheit gibt.“ So gilt ab Jahreswechsel ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände.
Die Gesetzentwürfe werden nun dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur weiteren Beratung vorgelegt.
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