Der Bundestag hat die Apothekenreform verabschiedet, die von Gesundheitsministerin Nina Warken initiiert wurde. Diese Reform bringt bedeutende Veränderungen für Patienten und Apotheken mit sich. Künftig werden bestimmte rezeptpflichtige Medikamente auch ohne Vorlage eines Rezepts erhältlich sein. Zudem dürfen Apotheken mehr Impfungen durchführen und Gesundheitschecks anbieten.
Änderungen bei rezeptpflichtigen Medikamenten
Nach den neuen Regelungen können Patienten in bestimmten Situationen rezeptpflichtige Medikamente erhalten, ohne ein Rezept vorlegen zu müssen. Für chronisch kranke Patienten gilt, dass sie einmalig die kleinste Packung eines Medikaments direkt in der Apotheke erwerben können, sofern sie dieses Medikament bereits über mindestens drei Quartale verschrieben bekommen haben. Als Nachweis können Daten aus der elektronischen Patientenakte verwendet werden, aber auch Medikationspläne, Arztbriefe oder Informationen aus dem Kundensystem der Apotheke sind möglich. Die Kosten für das Medikament müssen die Patienten selbst tragen.
Erweiterte Befugnisse für Apotheker
Apotheker erhalten zudem die Erlaubnis, bei bestimmten akuten Erkrankungen Medikamente direkt abzugeben, ohne dass ein Rezept erforderlich ist. Die genauen Krankheitsbilder, die unter diese Regelung fallen, werden später durch eine Verordnung festgelegt. Im Gesetzestext sind jedoch bereits einige Einschränkungen vermerkt: Es dürfen nur unkomplizierte akute Erkrankungen behandelt werden, Antibiotika, die systemisch wirken, sowie Medikamente mit hohem Missbrauchsrisiko sind ausgeschlossen.
Erweiterung der Impf- und Vorsorgeangebote
Ein weiterer Aspekt der Reform ist die Erhöhung der Impfangebote in Apotheken. Apotheker dürfen künftig Impfungen gegen Krankheiten wie Tetanus oder Hepatitis durchführen. Darüber hinaus wird es mehr Vorsorgeangebote geben, darunter Herz-Kreislauf-Checks, Blutdruckmessungen und Diabetes-Vorsorgeuntersuchungen.
Erhöhung der Testmöglichkeiten in Apotheken
Die Reform sieht auch vor, dass Apotheken eine größere Anzahl von Schnelltests durchführen dürfen. Zu den neuen Testmöglichkeiten zählen unter anderem Tests auf Influenza, RSV, Norovirus, Rotavirus und Adenoviren.
Kritik an der Reform
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt die Möglichkeit, mehr Dienstleistungen anzubieten, weist jedoch darauf hin, dass nur wirtschaftlich gesunde Apotheken in der Lage sein werden, diese neuen Aufgaben zu erfüllen. Die Apotheker fordern daher eine angemessene Vergütung für die zusätzlichen Leistungen. Gleichzeitig äußern Ärzte Bedenken, dass Apotheker Aufgaben übernehmen, für die sie möglicherweise nicht ausreichend qualifiziert sind.
Quellen: Bild, bundesgesundheitsministerium
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