In der Sitzung des Senats am 11. August 2026 wurden die vom Senator für Finanzen, Stefan Evers, am 14. Juli 2026 eingebrachten Änderungen zur Dienstrechtsreform II beschlossen. Der Gesetzentwurf erhielt zuvor die Zustimmung des Rates der Bürgermeister am 23. Juli 2026.
Diese Gesetzesänderungen bauen auf der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Dienstrechtsreform auf und adressieren verbleibende Änderungsbedarfe sowie neue Herausforderungen im öffentlichen Dienstrecht. Das Ziel besteht darin, das Landespersonalrecht weiterzuentwickeln und zukunftsfähig zu gestalten, um die Attraktivität als Arbeitgeber und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes Berlin zu erhöhen.
Wesentliche Änderungen im Überblick
Ein zentrales Element des Gesetzentwurfs ist das Altersrentenergänzungsgesetz, das einen Anspruch auf eine Ergänzung der gesetzlichen Altersrente regelt. Diese Regelung kommt beamteten Dienstkräften zugute, die eine vergleichbare Tätigkeit im öffentlichen Dienst eines EU-Mitgliedstaates aufgenommen haben. Der Aufstockungsbetrag wird als Differenz zwischen der erworbenen Versorgungsanwartschaft und der durch die Nachversicherung erworbenen Altersrentenanwartschaft zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Beamtenverhältnis berechnet. Der Betrag wird in einen Kapitalbetrag umgerechnet und nach dem Ausscheiden der beamteten Dienstkraft einmalig ausgezahlt.
Ärztliche Begutachtungen und Gesundheitsförderung
Die Regelungen zur ärztlichen Begutachtung der gesundheitlichen Eignung vor Verbeamtungen werden angepasst. Künftig sollen solche Begutachtungen nur noch einmal und zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Dies betrifft insbesondere Laufbahnen ohne Vorbereitungsdienst und solche mit besonderen gesundheitlichen Anforderungen, wie im Polizei- oder Justizvollzugsdienst. Für Berufsgruppen ohne erhöhte Anforderungen wird die ärztliche Begutachtung vor dem Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht mehr verpflichtend sein.
Im Bereich der Gesundheitsförderung wird der Anspruch auf freie Heilfürsorge ausgeweitet. Künftig sollen auch Anwärterinnen und Anwärter des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes von den Kosten für notwendige Gesundheitsmaßnahmen wie Vorsorgekuren freigestellt werden.
Beihilferechtliche Anpassungen und Nebentätigkeiten
Das Landesbeihilferecht wird flexibler gestaltet, um schnellere Bearbeitungszeiten zu ermöglichen. Änderungen erlauben die kurzfristige Erlass von Vorgriffs-Rundschreiben, was eine zügigere Umsetzung von beihilferechtlichen Anpassungen zur Folge hat. Zudem sollen automatisierte Systeme zur Beihilfefestsetzung eingesetzt werden, um den manuellen Prüfaufwand zu reduzieren.
Die Nebentätigkeitsverordnung für beamtete Dienstkräfte wird ebenfalls geändert. Der Höchstbetrag für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst soll insbesondere für die unteren Besoldungsstufen angehoben werden. Anpassungen bei den Hinzuverdienstgrenzen für versorgungsberechtigte Personen sind ebenfalls vorgesehen, um eine überobligatorische Unterstützung der Verwaltung zu honorieren.
Laufbahnrechtliche Änderungen
Die Änderungen im Laufbahnrecht zielen darauf ab, bessere Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten zu schaffen. Dienstkräfte mit Verwendungsbeförderung sollen die unbeschränkte Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 erwerben können. Auch Bestandskräfte mit herausragenden Leistungen erhalten dadurch attraktive Aufstiegschancen.
Für die Laufbahnverordnung Justiz und Justizvollzugsdienst sind ebenfalls Änderungen geplant. Vier neue Laufbahnzweige in der Laufbahngruppe 2 sollen zur Weiterentwicklung des Personals in Justizvollzugsanstalten eingeführt werden. Der Zugang erfolgt über den Bewährungs- und Praxisaufstieg. Zudem wird der Aufstieg in den erweiterten Justizdienst für Dienstkräfte mit geeignetem Bachelorabschluss ermöglicht.
Im Gesundheitswesen und Sozialdienst sollen die starren Mindestdienstzeiten für Beförderungen in Ämter der Besoldungsgruppe ab A 16 aufgehoben werden. Zukünftig wird die Bewährung auf verschiedenen Dienstposten sowie die dabei erlangten Berufserfahrungen entscheidend sein, wobei auch Führungs- und Leitungskompetenzen berücksichtigt werden.
Quellen: berlin.de, tagesschau, rbb24
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