In Deutschland ist der Bedarf an neuem Wohnraum enorm, was die Situation zunehmend kritisch erscheinen lässt. Um dem entgegenzuwirken, wurde der „Gebäudetyp E“ initiiert, wobei das „E“ für „einfach“ und „experimentell“ steht. Der Gesetzentwurf für dieses Konzept befindet sich gegenwärtig in der Ausarbeitung und wirft die zentrale Frage auf, wie der neue Wohnraum konkret realisiert werden kann.
Präsentation des Gebäudetyp E durch Ministerinnen
Verena Hubertz und Stefanie Hubig, beide Ministerinnen, haben eine Wohnung in einem funktional konstruierten Mehrfamilienhaus in Berlin-Neukölln besucht. Vor den Kameras äußerten sie ihr Wohlgefallen über die Gestaltung der Wohnung, die eine Beton-Optik aufweist und bei näherer Betrachtung unvollständig wirkt. In den darunterliegenden Büroräumen sind einige Kabelschächte sichtbar, was Teil des beabsichtigten Designs darstellt.
Kostensenkende Abweichungen von Bau-Standards
Der Kern des „Gebäudetyps E“ liegt in der Möglichkeit, von nicht sicherheitsrelevanten Standards abzuweichen, um kostengünstiger zu bauen. Dazu gehört auch der Verzicht auf die „anerkannten Regeln der Technik“, zu denen zahlreiche DIN-Normen zählen, von denen viele formal freiwillig sind. Bisher hielten sich Bauherren vorwiegend aus Haftungsgründen an diese Normen, erläutert Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Der neue Entwurf soll den Vertragspartnern ermöglichen, klare rechtliche Absprachen zu treffen und festzulegen, welche Standards gewünscht sind und welche bewusst ignoriert werden.
Flexibilität während der Bauphase
Das Konzept sieht die Schaffung eines klaren rechtlichen Rahmens vor, anstatt strenge Vorgaben aufzustellen. Architekten und Bauunternehmer sollen mehr Freiraum erhalten, um ihre Ideen umzusetzen, ohne die Angst vor rechtlichen Konsequenzen zu haben, wenn sie die „anerkannten Regeln der Technik“ nicht vollständig befolgen. Dies könnte beispielsweise bedeuten, dass im Wohnzimmer nicht die übliche Anzahl an Steckdosen installiert wird oder dass bestimmte Heizkörper im Bad nicht vorhanden sind.
Ein Konzept für Planung und Verträge
Bundesbauministerin Verena Hubertz betont, dass das neue Gesetz keinen detaillierten Katalog an Anforderungen für Wohnungen enthält. Vielmehr soll der „Gebäudetyp E“ ein Planungs- und Vertragskonzept sein, das den Wohnungsbau schneller und kostengünstiger gestalten will. Dabei ist es der Ministerin wichtig, die Kreativität der Architekten nicht einzuschränken, da jedes Bauprojekt individuelle Anforderungen an Materialien wie Holz oder Beton stellt.
Erwartungen an den Gebäudetyp E
Bauforscher Dietmar Walberg sieht im „Gebäudetyp E“ einen vielversprechenden Ansatz, fordert jedoch eine klare Definition eines „Basisstandards“. Ein solcher Standard könnte die Qualität der Wohnungen bewerten und sicherstellen, dass die zukünftigen Bewohner größtenteils zufrieden sind. Zudem weist Walberg darauf hin, dass zur Erhöhung des Wohnungsbaus zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Zusammen mit dem Institut für Bauforschung schlägt er vor, zahlreiche Normen und Auflagen abzuschaffen, was einen Anstieg der Neubauten um ein Drittel zur Folge haben könnte und gleichzeitig die Quadratmeterpreise senken würde.
Unstimmigkeiten zwischen Förderstrategien und tatsächlichem Bedarf
Walberg kritisiert die derzeitigen Förderprogramme der Bundesregierung. Er sieht einen Widerspruch darin, dass die Regierung einfaches Bauen propagiert, während gleichzeitig energieeffizienter Neubau gefördert wird, der kostspieliger ist. Eine Anpassung der Förderstrategien ist nötig, um die unterschiedlichen Ansätze besser miteinander in Einklang zu bringen.
Ausblick auf den Gesetzentwurf
Die Ministerinnen Hubertz und Hubig haben sich darauf geeinigt, zunächst niedrigere Standards im Wohnungsbau in den Fokus zu rücken. Der Gesetzentwurf für den „Gebäudetyp E“ soll in den kommenden Monaten vom Kabinett offiziell verabschiedet werden, um den Wohnungsbau in Deutschland zu beschleunigen.
Quellen: tagesschau, n-tv