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Was sollten Wählerinnen und Wähler vor der Berlin-Wahl unbedingt beachten?

Wahlberechtigte in Berlin sollten sich rechtzeitig über ihre Wahlbenachrichtigung und die Briefwahl informieren. Wichtige Fristen und Hinweise zur Stimmabgabe am 20. September sowie zur Mitnahme von Personen in die Wahlkabine werden erläutert.

Was sollten Wählerinnen und Wähler vor der Berlin-Wahl unbedingt beachten?
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Wichtige Informationen zur Wahlbenachrichtigung und zur Briefwahl

Die Versandfrist für die Wahlbenachrichtigungen zur Wahl in Berlin endete am 30. August. Sollten Sie keine Benachrichtigung erhalten haben, ist es ratsam, sich umgehend mit dem zuständigen Bezirkswahlamt in Verbindung zu setzen. Beachten Sie jedoch, dass Sie auch ohne eine Benachrichtigung wählen dürfen, sofern Sie sicher sind, dass Sie im Wahlverzeichnis stehen und wahlberechtigt sind.

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Was ist zu tun, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren geht?

Ein Verlust der Wahlbenachrichtigung stellt kein Hindernis für Ihre Wahlteilnahme dar. Am Wahltag sollten Sie lediglich einen aktuellen Personalausweis, Reisepass oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen. Auch ein abgelaufener Ausweis ist in diesem Fall akzeptabel.

Probleme mit den Unterlagen zur Briefwahl

Falls Sie Ihre beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten oder diese verloren gegangen sind, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an Ihr Bezirkswahlamt. Dabei müssen Sie glaubhaft versichern, dass die Unterlagen nicht angekommen sind. Bei rechtzeitiger Kontaktaufnahme können Sie neue Unterlagen anfordern, während die alten für ungültig erklärt werden. Die Frist dafür endet am 19. September um 12 Uhr.

Wie man die Wahlunterlagen einreicht

Es empfiehlt sich, die ausgefüllten Wahlunterlagen direkt beim zuständigen Wahlamt abzugeben, um sicherzustellen, dass sie fristgerecht berücksichtigt werden.

Wahltag und relevante Fristen

Die Wahl findet am 20. September statt. Der Landeswahlleiter von Berlin betont, dass dies die letzte Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen ist.

Einwurf der Wahlbriefe

Falls Sie es nicht geschafft haben, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zur Post zu bringen, können Sie den Wahlbrief bis spätestens 18 Uhr am Wahltag persönlich in den Briefkasten der zuständigen Wahlbehörde einwerfen. Die Adresse finden Sie auf dem roten Wahlbriefumschlag. Beachten Sie, dass Wahlbriefe, die nach 18 Uhr am Wahltag eingehen, nicht mehr gewertet werden.

Wählen im Wahllokal trotz Briefwahlantrag

Standort Ihres Wahllokals

Die Adresse Ihres Wahllokals finden Sie auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung. Alternativ können Sie die Wahllokalsuche auf der Webseite des Landeswahlleiters nutzen. Geben Sie dazu Ihre Adresse in das entsprechende Online-Feld ein, um Ihr Wahllokal angezeigt zu bekommen.

Mitnahme von Personen in die Wahlkabine

Es ist erlaubt, Kinder ins Wahllokal mitzunehmen. Der Eintritt in die Wahlkabine muss jedoch in der Regel alleine erfolgen, es sei denn, es handelt sich um Babys und Kleinkinder, die das Wahlgeheimnis nicht gefährden können. Bei der Mitnahme von Hunden sind die örtlichen Regelungen des Wahllokals zu beachten. Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen können oder körperliche Einschränkungen haben, dürfen eine Hilfsperson mit in die Kabine nehmen, die zur Geheimhaltung der Wahlentscheidung verpflichtet ist.

Frühzeitige Stimmabgabe

Bereits seit August haben die Briefwahlstellen in Berlin geöffnet. Die genauen Öffnungszeiten und Standorte der Briefwahlstellen sind sowohl auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung als auch online zu finden. Für die Stimmabgabe in einer Briefwahlstelle ist es notwendig, ein Ausweisdokument wie einen Pass oder Personalausweis mitzubringen. Der Stimmzettel wird dort in einer Wahlkabine ausgefüllt und in eine Urne eingeworfen. Beachten Sie, dass nur im eigenen Bezirk abgestimmt werden kann.

Fehler auf dem Briefwahlzettel

Falls auf Ihrem Briefwahlzettel eine Ecke fehlt, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass ein solcher Mangel den Wahlzettel ungültig macht. Abgeschnittene Ecken sollen die Barrierefreiheit fördern und es sehbehinderten Personen ermöglichen, den Wahlzettel korrekt zu nutzen. Die zur Verfügung stehenden Schablonen sind so gestaltet, dass sie die Stimmabgabe erleichtern.

Korrektur von Stimmabgaben

Wenn Sie im Wahllokal Ihre Stimmabgabe korrigieren möchten, können Sie einen neuen Stimmzettel vom Wahlvorstand anfordern. Der alte Stimmzettel wird in Anwesenheit des Wahlvorstands zerrissen. Bei der Briefwahl sollten Sie mit Ihren Unterlagen in eine Briefwahlstelle gehen, um einen neuen Stimmzettel zu bekommen. Auch hier wird der alte Stimmzettel ungültig gemacht.

Umzug und Wahlverzeichnis

Der Stichtag für die Eintragung in das Wahlverzeichnis ist der 9. August 2026. Personen, die vor diesem Datum umgezogen sind, werden dort im Wahlverzeichnis eingetragen, wo ihr Hauptwohnsitz am 9. August gemeldet war. Eine offizielle Ummeldung ist hierbei notwendig. Wer nach diesem Datum umgezogen ist, bleibt im Wahlverzeichnis des vorherigen Wohnsitzes eingetragen und muss im entsprechenden Wahllokal wählen.

Ergebnisse der Wahl

Die ersten Informationen zu den Ergebnissen der Abgeordnetenhauswahl werden wie gewohnt um 18 Uhr als Prognose veröffentlicht. Es folgen dann Hochrechnungen, und in der Nacht zum Montag wird das vorläufige Ergebnis bekanntgegeben. Alle Entwicklungen und Ergebnisse sind ab 18 Uhr verfügbar.


Quellen: rbb24, tagesschau

Bildquelle: depositphotos

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

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