Hertha BSC vor Gericht: Trainer Stephan Schmidt erhebt Klage
Am Donnerstag fand am Arbeitsgericht Berlin ein Gütetermin zwischen dem ehemaligen Trainer Stephan Schmidt und Hertha BSC statt. Der Verein hatte Schmidt im Februar 2026 unwiderruflich freigestellt, jedoch bis zum 30. Juni 2026 weiterhin Gehalt gezahlt. Nach vier Jahren bei Hertha hat Schmidt nun rechtliche Schritte eingeleitet, um gegen die Befristung seines Vertrages vorzugehen und eine unbefristete Wiedereinstellung zu erwirken.
Im Gerichtssaal 224 wurde der Trainer ab 9 Uhr von seinem Anwalt Andreas Hindahl, einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, vertreten. Hertha BSC war durch Dr. Johan-Michel Menke, einen Anwalt, sowie Prokurist Marcus Becker, die beide per Video zugeschaltet waren, vertreten. Die Vertretung von Hertha bot an, Schmidt ein halbes Bruttogehalt pro Arbeitsjahr zu zahlen, was insgesamt zwei Bruttomonatsgehälter ausmacht.
Quellen: B.Z., Bild, kicker
Bildquelle: Depositphotos
Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.