Der Bundestag hat am Freitag das umstrittene Rentengesetz der schwarz-roten Regierung mit absoluter Mehrheit genehmigt. Laut Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow stimmten 319 Abgeordnete dafür, während 225 dagegen votierten und sich 53 Enthaltungen ergaben.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) übertraf sein Ziel der „Kanzlermehrheit“ von 316 Stimmen um drei Stimmen. Sofern der Bundesrat am 19. Dezember dem Entwurf zustimmt, könnte das Gesetz am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Inhalt des Rentengesetzes
Das Rentengesetz sieht vor, dass das Rentenniveau bis 2031 stabil bei 48 Prozent gehalten wird. Diese sogenannte Haltelinie soll sicherstellen, dass die jährlichen Rentenerhöhungen mit den Einkommensentwicklungen in Deutschland Schritt halten. Immer mehr Babyboomer wandeln sich von Einzahlern zu Rentnern, weshalb die Rente mit Steuermitteln unterstützt werden soll. Die Kosten werden allein für das Jahr 2031 auf rund 11 Milliarden Euro geschätzt.
- Junge Unionsabgeordnete äußern sich kritisch zu dem Rentenpaket.
- Die nachfolgenden Rentenerhöhungen sollen über den ohne Gesetz vorgesehenen Erhöhungen liegen.
Kritik an den Kosten
Ab 2032 warnen die Abgeordneten vor jährlichen Kosten von 15 Milliarden Euro für das weiterhin gestützte Rentenniveau, was ihnen als zu hoch erscheint. Zudem argumentieren sie, dass die junge Generation am Ende eine zu hohe Last tragen müsse. SPD-Arbeitsministerin Bas wird vorgeworfen, bei der Gestaltung der Haltelinien-Klausel über den Koalitionsvertrag hinauszugehen.
Vertrauensfrage für die Koalition
Die Abstimmung wurde von Merz auch als Vertrauensfrage betrachtet. Er machte klar, dass es nicht nur um ein Gesetz, sondern auch um das Vertrauen in seine Koalition und deren Fortbestand geht. „Wir haben 630 Abgeordnete im Deutschen Bundestag. Die Mehrheit ist 316. Wir haben 328 und ich würde mir ein Ergebnis wünschen zwischen 316 und 328“, erläuterte der Kanzler.
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