Wie wird die urbane Energiewende in den kommenden Jahren gestaltet?
Auf Anregung der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg bekräftigte die Energieministerkonferenz am 5. Dezember 2025 in Stralsund die Notwendigkeit einer konsequenten Weiterentwicklung der urbanen Energiewende. Die Vertreter der Länder wiesen darauf hin, dass die Bundesregierung künftig stärker auf regionale Unterschiede eingehen sollte, insbesondere hinsichtlich der besonderen Anforderungen von Städten mit hohem Energiebedarf. Im Mittelpunkt des Beschlusses stehen die Förderung des Ausbaus von Dach-Photovoltaik, die Unterstützung von Mieterstrom- und Gemeinschaftsmodellen sowie der sozialverträgliche Ausbau der Verteilernetze.
Position zur urbanen Energiewende
Durch den Beschluss der Energieministerkonferenz wird die zentrale Rolle der Großstädte für die Erreichung der Klimaziele hervorgehoben. Aufgrund ihrer Dichte und Dynamik bieten die Städte besondere Voraussetzungen für die Energiewende. In Deutschland leben mehr als 70 Prozent der Bevölkerung in Großstädten oder deren Umland, was den Energieverbrauch in diesen Regionen stark konzentriert.
„Die Energiewende muss nicht nur in ländlichen Gebieten erfolgen, sondern insbesondere in den Städten, in denen viele Menschen wohnen und arbeiten. Die urbane Energiewende fungiert als Motor für Innovation, Beschäftigung und regionale Wertschöpfung. Die Verbindung von Energie-, Wärme- und Verkehrswende ist entscheidend für die zukünftige Lebensqualität in den Metropolen“, erläuterte Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Berlin.
Photovoltaik als Schlüsseltechnologie
Die Ministerkonferenz identifiziert den Ausbau der Photovoltaik auf Dächern als zentralen Bestandteil der urbanen Energiewende und gleichermaßen wichtig für die Sektorenkopplung. Dach-Photovoltaikanlagen nutzen vorhandene Flächen effizient, ermöglichen eine dezentrale Stromerzeugung in den Städten und bieten zahlreiche Partizipationsmöglichkeiten für Eigentümer, Gewerbe und Mieter über Mieterstrom- und Gemeinschaftsmodelle. Kleine PV-Anlagen unter 30 kWp spielen hierbei eine entscheidende Rolle, da sie den größten Teil der installierten Anlagen ausmachen. Daher setzen sich die Ministerinnen und Minister aller 16 Bundesländer einstimmig für die Beibehaltung einer Einspeisevergütung ein.
„Solarstrom muss für alle städtischen Haushalte zugänglich sein – unabhängig davon, ob die Anlagen privat oder gemeinschaftlich betrieben werden. Dafür sind klare Regularien und Planungssicherheit für alle Beteiligten erforderlich“, betonte Henrike Müller, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft in Bremen.
Netzausbau: Dringender Handlungsbedarf
Der Beschluss der Energieministerkonferenz hebt hervor, dass der Umbau der Energienetze entscheidend für den Erfolg der Energiewende ist. Während in ländlichen Gebieten die Integration der erneuerbaren Stromerzeugung in die Netze eine wachsende Herausforderung darstellt, ist in städtischen Regionen die Nachfragesituation aufgrund von Elektromobilität und modernen Heizsystemen sowie dem steigenden Bedarf durch Rechenzentren stark angestiegen.
Die Länder fordern daher ausreichende Mittel zum Ausbau der Verteilnetze, um die steigenden Energiebedarfe in den Städten abzudecken und die Einspeisung erneuerbarer Energien aus ländlichen Räumen zu optimieren. Ein stabiler und sozialverträglicher regulatorischer Rahmen ist hierfür unerlässlich.
Verknüpfung von Wärme- und Energieversorgung
Die Länder betonen in ihrem Beschluss, dass die Energiewende mehr als nur den Ausbau erneuerbarer Energien im Stromsektor erfordert. Eine erfolgreiche Transformation der Wärmeversorgung sowie eine Steigerung der Energieeffizienz sind ebenfalls von zentraler Bedeutung.
„Die Zukunft der Wärmeversorgung wird zunehmend elektrisch, etwa durch Wärmepumpen und Kraft-Wärme-Kopplung. Diese Technologien sind essenziell, um klimaneutral zu heizen und die Dekarbonisierung voranzutreiben. Der Bund muss die Weichenstellung im Gebäudeenergiegesetz fortsetzen und attraktive Förderbedingungen schaffen, damit die Wärmewende wirtschaftlich tragbar bleibt“, erläuterte Katharina Fegebank, Senatorin für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, die Intention des Beschlusses.
Insbesondere in städtischen Regionen wird Wärme zunehmend über elektrische Netze bereitgestellt, beispielsweise durch Großwärmepumpen oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die sowohl Wärmeversorgung als auch Stromerzeugung leisten. Die Energieministerkonferenz fordert daher die Bundesregierung auf, diese Doppelrolle der KWK in zukünftige energiepolitische Maßnahmen zu integrieren.
Bildquelle: Bildquelle: John Cameron auf Unsplash