Zum Jahreswechsel 2026 treten bedeutende Änderungen im Steuerrecht in Kraft. Diese neuen Regelungen betreffen unter anderem den Grund- und Kinderfreibetrag, die Entfernungspauschale sowie die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie. Zu den Hauptpunkten zählen:
Wesentliche Änderungen im Steuerrecht
Wie im Steuerfortentwicklungsgesetz festgelegt, wird der Grundfreibetrag, der den Teil des Einkommens darstellt, der von der Steuerpflicht ausgenommen ist, um 252 Euro auf 12.348 Euro erhöht. Zudem werden die übrigen Tarifwerte, mit Ausnahme des Wertes für die Reichensteuer, an die erwartete Inflation angepasst.
Änderungen beim Kinderfreibetrag und Kindergeld
Der Kinderfreibetrag wird ab 2026 von 3.336 Euro auf 3.414 Euro angehoben, während das Kindergeld auf 259 Euro pro Monat erhöht wird.
Anpassungen der Entfernungspauschale und der Umsatzsteuer
Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes wird die Entfernungspauschale bereits ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent pro Kilometer angehoben. Diese Maßnahme kommt sowohl Pendlern als auch Personen mit anerkannter doppelter Haushaltsführung zugute. Darüber hinaus wird die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie, mit Ausnahme von Getränken, ab dem 1. Januar 2026 auf 7 Prozent gesenkt.
Weitere wesentliche Maßnahmen
Zusätzlich werden die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale erhöht, wobei die erste von 3.000 Euro auf 3.300 Euro und die zweite von 840 Euro auf 960 Euro angehoben wird. Das Aktivrentengesetz sowie das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz treiben ebenfalls die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens voran.
Insgesamt zielen diese Änderungen darauf ab, die steuerliche Belastung für Bürger zu verringern und die Verwaltung zu modernisieren.
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