„Haben Wohnungsunternehmen das Recht, Mietpreise aufgrund bereits berücksichtigter Faktoren zu erhöhen?“ Diese Frage steht im Mittelpunkt einer aktuellen Entwicklung bei der Immobiliengesellschaft Vonovia. Der Wohnungsriese hat eine erhebliche Anzahl von angekündigten Mieterhöhungen revidiert, wie aus einem internen Unternehmensrundschreiben hervorgeht, das dem vorliegt. Laut Informationen des vom Mittwoch betrifft diese Korrektur auch Mieter, die den ursprünglich vorgesehenen Anpassungen bereits zugestimmt hatten.
Anpassung der Mieterhöhungspraxis
In dem an die Mieter gerichteten Schreiben begründet der Konzern die Kursänderung mit „vielen Rückmeldungen zu zwei Merkmalen unserer Mietanpassungen“. Fachbeobachter vermuten, dass diese Entscheidung maßgeblich auf eine Reihe jüngster juristischer Rückschläge zurückzuführen ist, insbesondere vor dem Landgericht Berlin. Vonovia hatte beabsichtigt, Mietpreissteigerungen von bis zu 15 Prozent mit den Kriterien „überdurchschnittliche ÖPNV-Anbindung“ sowie „überdurchschnittliche Nahversorgung“ zu rechtfertigen.
Das Berliner Landgericht befand jedoch, dass diese Argumentation unzulässig sei. Die richterliche Einschätzung stellte fest, dass beide Merkmale bereits im gültigen Mietspiegel berücksichtigt sind und daher nicht erneut als Grundlage für eine Mietanhebung herangezogen werden dürfen.
Unternehmensposition und politische Reaktionen
Anfänglich hatte Vonovia signalisiert, die Entscheidung des Landgerichts nicht umfassend umsetzen zu wollen. Der Konzern hat jedoch nun eingelenkt und erklärt, die juristische Prüfung nicht fortzusetzen, wie aus dem Schreiben an die Mieterschaft hervorgeht. Die Linkspartei, die den Widerstand gegen Vonovia unter anderem bei einer Mieterversammlung im Westend unterstützt hatte, äußerte sich erfreut über das Ergebnis. Niklas Schenker, wohnungspolitischer Sprecher der Linken, kommentierte: „Nachdem Vonovia vor Gericht eine Niederlage nach der anderen erlitten hat, stellen sie ihre Abzockmasche endlich ein.“ Gleichzeitig kritisierte Schenker die Untätigkeit des Senats und forderte Vonovia auf, überzahlte Mietbeträge an die Mieter zurückzuerstatten.