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Warum nehmen vor allem Mütter die Kinderkrankentage in Anspruch?

Eine aktuelle Auswertung der AOK zeigt, dass 2025 fast drei Viertel der Kinderkrankentage von Müttern in Anspruch genommen werden. Die ungleiche Verteilung der Care-Arbeit bleibt ein zentrales Thema, während eine steigende Zahl von Vätern ihren Anspruch auf Betreuungszeiten nicht nutzt.

Warum nehmen vor allem Mütter die Kinderkrankentage in Anspruch?
depositphotos

Bei der Betreuung erkrankter Kinder sind nach wie vor mehr berufstätige Mütter als Väter zu Hause. Dies zeigt eine Analyse der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die einen besonders hohen Anteil in Bayern feststellt.

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Die Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK ergab, dass im Jahr 2025 nahezu drei Viertel der Kinderkrankentage (73 Prozent) von weiblichen Kassenmitgliedern in Anspruch genommen wurden. Der Anteil der Väter lag bundesweit bei 27 Prozent. In Bayern war dieser Anteil mit 23 Prozent am niedrigsten, während er in Sachsen mit fast 31 Prozent am höchsten war.

Carola Reimann, die Chefin des AOK-Bundesverbands, betonte, dass die überwiegende Inanspruchnahme von Kinderkrankentagen durch Frauen die anhaltend ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien widerspiegelt. Sie äußerte den Wunsch, dass Eltern die Freiheit haben sollten, selbst zu entscheiden, wer das kranke Kind betreut, und appellierte an Männer, ihren Rechtsanspruch häufiger wahrzunehmen.

Ein weiteres Problem, das viele Frauen betrifft, ist der sogenannte „Mental Load“, auf den sie beim Frauen-Generalstreik aufmerksam machen.

Rechtliche Ansprüche und finanzielle Unterstützung

Der rechtliche Anspruch auf Kinderkrankentage steht jedem gesetzlich versicherten Elternteil mit eigenem Krankengeldanspruch zu. Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deshalb nicht zur Arbeit gehen können. Pro Kind und Elternteil stehen 15 Tage im Jahr zur Verfügung, bei Alleinerziehenden sind es 30 Tage. Die Krankenkasse übernimmt einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes. Bei mehreren Kindern beträgt der Anspruch laut Bundesgesundheitsministerium maximal 35 Arbeitstage pro Elternteil und 70 Tage für Alleinerziehende im Jahr. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest.

Im Jahr 2025 beantragten laut AOK 4,6 Prozent der berechtigten Versicherten mindestens einmal Kinderkrankengeld. Im Vorjahr waren es noch 4,8 Prozent. Der Höchststand wurde 2022 während der Corona-Pandemie mit 5,1 Prozent erreicht. Im vergangenen Jahr entfielen im Durchschnitt 2,5 Tage auf jeden eingereichten Kinderkrankenfall. Grundlage der Auswertung waren Daten von 14,9 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern.

In den Herbst- und Wintermonaten sind viele Kita-Kinder erkältet.


Quellen: tagesschau, Der Spiegel

Bildquelle: depositphotos

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