Im Zentrum eines aktuellen Rechtsstreits steht die Frage, ob Verbraucher, die von drastischen Preiserhöhungen betroffen sind, Anspruch auf Entschädigungen haben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen den Energieanbieter ExtraEnergie Klage erhoben, um die Rechte der betroffenen Kundinnen und Kunden zu verteidigen.
Rechtswidrige Preiserhöhungen während der Energiekrise
ExtraEnergie, das unter verschiedenen Markennamen wie ExtraGas, PrioStrom und HitEnergie tätig ist, hat im Sommer 2022 die Preise für Bestandskunden trotz bestehender Verträge um teils über 200 Prozent angehoben. Laut Angaben des vzbv haben einige Verbraucher dadurch bis heute finanzielle Schäden im fünfstelligen Bereich erlitten. Der Verband bezeichnet diese Preiserhöhungen als rechtswidrig und hat eine Musterfeststellungsklage eingereicht.
Teilnahme an der Klage bis Montag möglich
Betroffene Verbraucher können sich bis kommenden Montag an der Klage beteiligen, indem sie sich im Klageregister eintragen. Dies ist online und kostenlos über die Website des Bundesamtes für Justiz möglich. Für die Eintragung sind nur einige grundlegende Informationen erforderlich, darunter der Grund für den Anspruch. Der vzbv hat dafür bereits Textbausteine vorbereitet, die im sogenannten Klage-Check auf der Website zur Verfügung stehen. Dort können Betroffene auch überprüfen, ob ihr Fall für die Klage geeignet ist.
Erwartetes Urteil des Oberlandesgerichts Hamm
Das Oberlandesgericht Hamm wird voraussichtlich Anfang Oktober sein Urteil verkünden. Sollte der vzbv mit seiner Klage erfolgreich sein, können die betroffenen Verbraucher ihren individuellen Schaden bei ExtraEnergie geltend machen. Dies bezieht sich auf den Betrag, den sie aufgrund der Preiserhöhung zu viel gezahlt haben. Die Einforderung des Schadens ist jedoch erst nach Rechtskraft des Urteils möglich. Die Verbraucherzentrale wird dann weitere Anweisungen geben, wie die Betroffenen vorgehen sollten.
„Wir fordern Gerechtigkeit für die betroffenen Verbraucher“, sagte ein Sprecher des vzbv.
Nur diejenigen Verbraucher, die sich zuvor im Klageregister eingetragen haben, können ihren Schaden einfordern.
Quellen: tagesschau